Berufliche Qualifizierung im Justizvollzug

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium der Justiz über die ILB inhaftierte Erwachsene durch hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Arbeitsmarktchancen nach ihrer Entlassung zu verbessern.

Fördernehmer Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Förderthemen Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen erwachsener Inhaftierter nach deren Haftentlassung
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium der Justiz (MdJ)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte, die die Arbeitsmarktchancen für inhaftierte Erwachsene verbessern. Dies soll durch eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls in Verbindung mit lebenspraktischen Lernübungen und der Vermittlung von sozialen Alltagskompetenzen erreicht werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind

Was wird gefördert?

Gefördert werden spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan.

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • projektbezogene Personal- und Sachausgaben,
  • Ausgaben für die Ausbildungsbeihilfe der Gefangenen gemäß § 66 Absatz 1, Nummer 2 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes.

Die Förderung für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung beträgt bis zu 5,50 Euro je Teilnehmerstunde. Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % ist durch den Nachweis der Ausbildungsbeihilfe darzustellen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist vom 16. Dezember 2019 bis zum 17. Januar 2020 über das Kundenportal der ILB möglich.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt vom 11. November 2019 und endet am 30. Juni 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Antragstellende, die bisher noch nicht in den betroffenen Haftanstalten tätig waren, müssen sich vorab über die besonderen Ausbildungsumstände in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt informieren. Dazu sollten die Antragstellenden in Absprache mit der Leitung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um eine Beurteilung der Maßnahme und der für die Durchführung maßgeblichen Begleitumstände vornehmen zu können. Für die Teilnahme am Vor-Ort-Termin ist von jedem Teilnehmenden ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Pass) vorzuhalten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen