Brandenburger Innovationsfachkräfte 2019

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.

Fördernehmer Kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Förderthemen Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten/innen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

  • die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden in KMU im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgaben
  • die Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe im Unternehmen

Wie wird gefördert?

  1. Werkstudierende
    • Für das Förderelement Werkstudierende sind die pauschalierten Ausgaben für ein Bruttomonatsentgelt von mindestens 940,00 EUR bei höchstens 20 Wochenarbeitsstunden auf 940,00 EUR je Standardeinheit festgelegt. Die Höhe der pauschalierten Ausgaben sinkt stufenweise bei geringerem Bruttomonatsentgelt, ebenso die zulässige Anzahl von Wochenarbeitsstunden.
    • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Bruttomonatsentgelt zuzuordnen ist. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 und maximal 12 vollen Kalendermonaten gewährt.
  2. Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten
    • Für das Förderelement Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten sind die pauschalierten Ausgaben für ein Bruttomonatsentgelt von mindestens 2.600,00 EUR auf 2.600,00 EUR je Standardeinheit festgelegt. Die Höhe der pauschalierten Ausgaben sinkt stufenweise bei geringerem Bruttomonatsentgelt. Für die Förderstufen 4 bis 1 sind spezifische Vorgaben zur zulässigen Anzahl der Wochenarbeitsstunden einzuhalten.
    • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Bruttomonatsentgelt zuzuordnen ist. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 12 und maximal 24 vollen Kalendermonaten gewährt.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können zu diesem Programm keine Anträge mehr gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 16. Mai 2019 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Finanzierungsbeispiel

Förderbeispiel Werkstudierende

Sie zahlen für eine Werkstudierende bzw. einen Werkstudierenden 900,00 EUR Monatsbruttoentgelt für 17 Wochenstunden: In einem ersten Schritt ordnen Sie das Entgelt einer Stufe zu, in diesem Fall Stufe 5. In einem zweiten Schritt schauen Sie, ob die für die Stufe festgelegte Höchstanzahl von Wochenstunden (in diesem Fall bis 19) überschritten wird. Falls nein (17<19), erhalten Sie den der Stufe zugeordneten Förderbetrag, in diesem Fall 665,00 EUR je Fördermonat. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstanzahl an Wochenarbeitsstunden (hier im Beispiel: 20) führt zu einem Förderausschluss.

Förderstufe 5:

Bruttomonatsentgelt
in EUR
Pauschalierte Ausgaben
in EUR
zulässige Anzahl Wochenarbeitsstunden Förderbetrag
in EUR
ab 893,00 893,00 bis 19 665,00

Bitte beachten Sie die Auflistung der Förderstufen unter Ziffer 3.1.4.5 (Werkstudierende) der Richtlinie.