Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB bei Projekten zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und zur Steigerung der Qualität der Arbeit.

Fördernehmer Tariffähige Gewerkschaften und tariffähige Arbeitgeberverbände sowie sonstige Organisationsträger
Förderthemen Stärkung der Sozialpartnerschaft
Steigerung der Qualität der Arbeit
Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation
Schaffung einer beteiligungsorientierten Unternehmenskultur
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen die Stärkung der Sozialpartnerschaft und die Steigerung der Qualität der Arbeit im Land Brandenburg.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können tariffähige Gewerkschaften und tariffähige Arbeitgeberverbände sein sowie sonstige Organisationsträger als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder als Personengesellschaften. Die Sozialpartner müssen einen Standort in oder eine örtliche Zuständigkeit für das Land Brandenburg aufweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zur Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation und Vermittlung sozialpartnerschaftlicher Inhalte im Land Brandenburg. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 24 und maximal 36 Monate.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.

Die förderfähigen Gesamtausgaben setzen sich zusammen aus direkten und indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung. Zu den direkten Ausgaben zählen Personal- und Sachausgaben. Die indirekten Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der direkten Personalausgaben gefördert.

Der Zuwendungsempfänger muss eine Kofinanzierung von 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen.

Die Zuwendung darf 460.000,00 EUR je Projekt nicht überschreiten.

Der Zuwendungsempfänger ist der Intermediär der Förderung. Er reicht den Vorteil der Zuwendung an die endbegünstigten Unternehmen durch. Zu den Aufgaben des Zuwendungsempfängers zählen die Akquise von Unternehmen, Führen von Orientierungsgesprächen mit Unternehmen, Ansprache von Betriebsräten, Beschaffung der Beratungsleistung, Projektcontrolling und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Beratungsleistungen vergibt der Zuwendungsempfänger an externe Berater. Diese wiederum erbringen gegenüber den endbegünstigten Unternehmen eine unentgeltliche Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation.

Der Zuwendungsempfänger erhält eine Zuwendung in Höhe der für die Projektumsetzung notwendigen Personal- und Sachausgaben. Das endbegünstigte Unternehmen erhält eine staatliche Beihilfe, da es unentgeltlich eine Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt bekommt. Bei dieser Förderung (des endbegünstigten Unternehmens) handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind zwischen dem 27. März und dem 20. April 2017 über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen. Zusammen mit dem Antrag ist ein Konzept und ein Letter of Intent einzureichen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 12. Juli 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331-660-2200.

Was ist noch zu beachten

Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des MASGF und der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die Gewährung der Förderung.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen