Einstiegszeit - Förderung von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Vermittlung junger Fachkräfte bis 30 Jahre in Unternehmen in der Einstiegsphase direkt im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung bzw. das Studium.

Fördernehmer IHK Projektgesellschaft mbH Frankfurt (Oder)
Förderthemen Vorbereitung und Qualifizierung junger Erwachsener zur Unterstützung des Vermittlungserfolges, Vermittlung junger Fachkräfte in Unternehmen, Information von Unternehmen, Kooperation von Fördernehmern und Unternehmen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte, die auf beiden Seiten des Arbeitsmarkts ansetzen. Es sollen gleichzeitig junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Studium bei der Eingliederung auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze als auch Unternehmen bei der Besetzung freier Stellen mit jungen Fachkräften unterstützt werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • die Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter junger Erwachsener,
  • die Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen für junge Erwachsene zur Unterstützung des Vermittlungserfolges in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten vor Aufnahme der Beschäftigung und unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation,
  • die Vermittlung junger Fachkräfte auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze in Unternehmen,
  • die Information von Unternehmen zum Auffinden/Aufschließen latenter Beschäftigungspotentiale,
  • die Entwicklung von Ideen zur beruflichen Entwicklung von jungen Frauen in Kooperation mit Unternehmen sowie die Erarbeitung teilnehmerspezifischer Karrierepläne für junge Frauen,
  • die betriebsspezifische Analyse von Qualifizierungsbedarfen der vermittelten jungen Erwachsenen und das Angebot passgenauer Qualifizierungsangebote,
  • die Durchführung von bzw. Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen,
  • die Nachbetreuung der Vermittelten bis zu 6 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung (spätestens jedoch bis zum Ende des Förderzeitraums).

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • die Personalausgaben des Zuwendungsempfängers,
  • die Honorarausgaben für die Qualifizierung durch externe Leistungserbringer,
  • für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Höhe von 22 % der Personalausgaben des Zuwendungsempfängers.

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger muss mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.

Die Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmender im Durchschnitt 3.350 Euro nicht überschreiten.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB).

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 2. November 2017 in Kraft und gilt bis 31. März 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Es kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, der ein Projekt für das gesamte Land Brandenburg durchführt.

Junge Erwachsene im Sinne dieses Programms sind Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine Berufsausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben und nicht älter als 30 Jahre sind. Von der Altershöchstgrenze kann abgewichen werden, wenn sich die betreffenden jungen Erwachsenen unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme in Elternzeit befand oder für die Dauer von mindestens einem Jahr geringfügig beschäftigt war. Die Altershöchstgrenze wird unter diesen Voraussetzungen mit der Vollendung des 32. Lebensjahres erreicht.

Die Förderung interessierter junger Erwachsener aus anderen Bundesländern inkl. Rückkehrerinnen und Rückkehrer ist zulässig, wenn diese beabsichtigen, ihren Wohnsitz nach Brandenburg zu verlagern.

Die Vermittlung der jungen Erwachsenen hat in Unternehmen zu erfolgen, die in Brandenburg eine Betriebsstätte unterhalten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen