Förderung der Kultur und der Kreativwirtschaft

Förderung der Kultur und der Kreativwirtschaft

Online-Antragstellung

Kontakt

  • Infotelefon Arbeit Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen zur optimalen Nutzung der Potenziale, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz.

Fördernehmer Unternehmen der Kultur und Kreativbranche, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige
Förderthemen Entwicklung von Potenzialen von Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft
Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Stabilisierung der Beschäftigung in der Kultur und Kreativwirtschaft
Schaffung von Impulsen für branchenübergreifende Wertschöpfung
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumsdynamik zu erhöhen und die Beschäftigung in der Branche zu stabilisieren.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger für die Maßnahme nach Fördertatbestand A kann eine juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie eine rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg sein.

Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Fördertatbestand B können Kultur- und Kreativunternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg beziehungsweise Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind, sein.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nach Fördertatbestand A die Einrichtung und Umsetzung eines Beratungs- und Vernetzungsprojektes für die Kultur und Kreativwirtschaft, welches als landesweiter Ansprechpartner für die kultur- und kreativschaffenden Akteure in Brandenburg sowie als Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen fungiert.

Weiterhin werden nach Fördertatbestand B Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen gefördert, welche zur optimalen Nutzung der vorhandenen Potenziale, zur wirtschaftlichen oder organisatorischen Neuausrichtung oder zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Strategiefähigkeit beitragen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Maßnahme nach Fördertatbestand A wird die Zuwendung als Vollfinanzierung gewährt. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen hier die projektbezogenen direkten und indirekten Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben. Indirekte Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben gefördert. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Bei Maßnahmen nach Fördertatbestand B wird die Zuwendung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt maximal 80% der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen. Zu den förderfähigen Ausgaben der Kultur- und Kreativunternehmen zählen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erfolgen. Es werden ausschließlich Vorhaben mit einer Zuwendung von mindestens 25.000 Euro und mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 150.000 Euro gefördert.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsfristen sind abgelaufen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331-660-2200.

Was ist noch zu beachten

Die Bewilligungsbehörde ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie beziehungsweise des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen