Förderung sozialer Innovationen

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Entwicklung, Erprobung und Qualitätsverbesserung neuer Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik.

Fördernehmer natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform
Förderthemen Entwicklung und Erprobung neuer Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik, innovative Rahmen von Entwicklungs- oder Modellprojekten
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit dem Programm „Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg“ wird die Entwicklung und Erprobung neuer Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik angestrebt, mit dem Ziel die Qualität dieser zu verbessern. Dabei sollen neue Lösungsideen auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit hin getestet und somit das Instrumentarium des Landes gezielt weiterentwickelt werden. Die Innovationen können im Rahmen von Entwicklungs- oder Modellprojekten umgesetzt werden.

Entwicklungsprojekte zielen auf die Findung wirksamerer Lösungen für beschäftigungspolitische Probleme ab, in dem innovative Projekte konzipiert und vorbereitet werden. Der Maßnahmenzeitraum umfasst maximal sechs Monate und es soll mindestens ein Partner aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eingebunden werden.

Im Rahmen der Modellprojekte sollen innovative Konzepte erprobt werden. Der Maßnahmenzeitraum umfasst hier maximal 24 Monate und die Beteiligung eines transnationalen Kooperationspartner ist möglich.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform

Was wird gefördert?

Entwicklungs- und Modellprojekte die mindestens eine der folgenden sozialen Innovationen beinhalten:

  1. Programminnovationen (beschäftigungspolitische Maßnahmen mit neuen Zielen und Inhalten),
  2. Verfahrensinnovationen (Veränderungen methodischer Komponenten bei der Durchführung einer Maßnahme) oder
  3. Strukturinnovationen (Änderungen in Organisationsstrukturen bei der Entwicklung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen).

Wie wird gefördert?

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  1. bei Entwicklungsprojekten pauschalierte Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation
  2. bei Modellprojekten
    • die direkten Personalausgaben des Zuwendungsempfängers
    • die restlichen Ausgaben die über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen werden

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können keine Anträge mehr in dem Förderprogramm gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist am 30. Juni 2022 außer Kraft getreten.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660 2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

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