Förderung von Qualifizierung im Justizvollzug

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz über die ILB inhaftierte Jugendliche und Erwachsene durch hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildungen ihre Arbeitsmarktchancen nach ihrer Entlassung zu verbessern.
Dieses Förderprogramm trat am 31. März 2016 außer Kraft.
Die Folgerichtlinie finden Sie unter " Berufliche Qualifizierung im Justizvollzug"

Fördernehmer juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Förderthemen Gefördert wird die Erstausbildung, die Qualifizierung oder berufsvorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach deren Entlassung.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte, die die Arbeitsmarktchancen für inhaftierte Jugendliche und Erwachsene verbessern. Dies soll durch eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls in Verbindung mit lebenspraktischen Lernübungen und der Vermittlung von sozialen Alltagskompetenzen erreicht werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind.

Was wird gefördert?

die Erstausbildung

  • Gefördert wird die berufliche Erstausbildung geeigneter Personen.

Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung

  • Gefördert werden spezifische Maßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan.

berufsvorbereitende Maßnahmen

  • Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch die Vermittlung praktischer Fertigkeiten in Verbindung mit schulischen und sozialen Alterskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen.

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • projektbezogene Personal- und Sachausgaben,
  • Ausgaben für die Ausbildungsbeihilfe der Gefangenen gemäß § 66 Absatz 1, Nummer 2 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes.

Die Förderung der Erstausbildung beträgt bis zu 6 Euro und für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie von berufsvorbereitenden Maßnahmen bis zu 5 Euro je Teilnehmerstunde.

Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % ist durch den Nachweis der Ausbildungsbeihilfe darzustellen.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist am 31. März 2016 außer Kraft getreten.
Nachfolger sind die Förderungen "Berufliche Qualifizierung im Justizvollzug" und "Erstausbildung und Berufsvorbereitung im Justizvollzug".

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Eine Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller auf Grundlage des gemeinschaftlich mit der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Interessensbekundungsverfahrens des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Durchführung von Erstausbildungen und Berufsvorbereitungslehrgängen im Justizvollzug des Landes Brandenburg vom 27. Oktober 2010 ausgewählt worden ist oder bereits über anderweitige Erfahrungen mit den Fördertatbeständen in einer der ausgewiesenen Justizvollzugsanstalten verfügt.

Der Antragsteller hat ein Konzept zu erstellen und mit Antragstellung einzureichen.

Formulare / Downloads