Investitionsbank des Landes Brandenburg
Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen

Die ILB fördert den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen im Land Brandenburg.

Fördernehmer Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserentsorgung
Förderthemen Neubau, Erweiterung und Sanierung von Abwasserleitungen und Kläranlagen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist der Ausbau und die Modernisierung kommunaler Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen im Land Brandenburg sowie die Erfüllung internationaler und nationaler Vorgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer.

Aktuelles

  • Neue Richtlinie vom 4. März 2013

    Mit Datum vom 4. März 2013 wurde die Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen durch die Ministerin Frau Anita Tack unterzeichnet.

    Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist auch für das Jahr 2013 eine langjährige Kontinuität der Förderung der Aufgabenträger im Trink- und Abwasserbereich erhalten geblieben.

    Eine wesentliche Änderung in der Richtlinie betrifft die Aufstellung der Förderlisten. Diese Aufgabe übernimmt nunmehr die ILB. Die entsprechenden Dokumente finden Sie in Kürze unter Konditionen, Formulare und Dokumente.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserentsorgung.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert den Neubau sowie die Erweiterung, Verbesserung und Sanierung von:

  • Abwasserbehandlungsanlagen
  • Anlagen zur Schmutzwasserableitung
  • Abwasserpumpwerke
  • Anlagen zur Aufnahme von Fäkalien.

Gemäß GAK-Rahmenplan fördert die ILB auch

  • den Neubau und die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnerwerten (EW) in ländlichen Gemeinden und die dazugehörenden Kanalisationen sowie
  • die Kanalisationen zu bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen, unabhängig von deren Bemessungsgröße.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt 55 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Die Zuwendung kann bis auf 70 Prozent erhöht werden, sofern

  • begründete außergewöhnliche Anforderungen vorliegen oder
  • die Aufgabenträger vom Schuldenmanagementfonds betreut werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 EUR. Für Aufgabenträger, die durch den Schuldenmanagementfonds betreut werden, liegt die Bagatellgrenze bei 20.000 EUR.

Antragsverfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihr Vorhaben können Sie bis spätestens zum 31. März im Jahr vor dem Investitionsbeginn bei der ILB zur Aufnahme in die Förderliste anmelden.

Die Aufnahme in die Förderliste ist die Grundlage für die Berechtigung zur Antragstellung bei der ILB.

Den Förderantrag reichen Sie in zweifacher Ausführung bei der ILB und in einfacher Ausführung zur Stellungnahme bei der Kreisverwaltung ein.

Antragsberechtigt nach den Fördergrundsätzen für EFRE sind die Aufgabenträger mit Sitz in den ausgewiesenen Regionalen Wachstumskernen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder an das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) des Landes Brandenburg.

Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt 0331 660-1536.

Was ist noch zu beachten

Die Zweckbindung für bauliche Anlagen beträgt 15 Jahre, für Maschinen und Geräte fünf Jahre. Es werden nur Vorhaben gefördert, die dem Abwasserbeseitigungskonzept des Aufgabenträgers entsprechen.

Die Zuwendung ist abhängig von

  • den spezifischen zuwendungsfähigen Kosten und
  • von der mittleren finanziellen Jahresbelastung für die Abwasserentsorgung je Einwohner (mindestens 125 EUR je Einwohner).

Konditionen, Formulare und Dokumente

Kontakt

  • Günter Schneider Günter Schneider
    Tel.: 0331 660-1531
    Fax: 0331 660-1660
    E-Mail Kontakt
  • Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt
    Tel.: 0331 660-1536
    Fax: 0331 660-62403
    E-Mail Kontakt

Weitere Ansprechpartner

  • Klaus Rietz
    Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)
    Referat 63
    Tel.: 0331 866-7335
    Fax: 0331 866-7243