Die ILB fördert den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen im Land Brandenburg.
| Fördernehmer | Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserentsorgung |
|---|---|
| Förderthemen | Neubau, Erweiterung und Sanierung von Abwasserleitungen und Kläranlagen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Bund, Land Brandenburg |
Das Ziel des Programms ist der Ausbau und die Modernisierung kommunaler Abwasserbeseitigungs- und -behandlungsanlagen im Land Brandenburg sowie die Erfüllung internationaler und nationaler Vorgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer.
Mit Datum vom 4. März 2013 wurde die Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen durch die Ministerin Frau Anita Tack unterzeichnet.
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist auch für das Jahr 2013 eine langjährige Kontinuität der Förderung der Aufgabenträger im Trink- und Abwasserbereich erhalten geblieben.
Eine wesentliche Änderung in der Richtlinie betrifft die Aufstellung der Förderlisten. Diese Aufgabe übernimmt nunmehr die ILB. Die entsprechenden Dokumente finden Sie in Kürze unter Konditionen, Formulare und Dokumente.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Die ILB fördert den Neubau sowie die Erweiterung, Verbesserung und Sanierung von:
Gemäß GAK-Rahmenplan fördert die ILB auch
Die Höhe der Zuwendung beträgt 55 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die Zuwendung kann bis auf 70 Prozent erhöht werden, sofern
Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 EUR. Für Aufgabenträger, die durch den Schuldenmanagementfonds betreut werden, liegt die Bagatellgrenze bei 20.000 EUR.
Ihr Vorhaben können Sie bis spätestens zum 31. März im Jahr vor dem Investitionsbeginn bei der ILB zur Aufnahme in die Förderliste anmelden.
Die Aufnahme in die Förderliste ist die Grundlage für die Berechtigung zur Antragstellung bei der ILB.
Den Förderantrag reichen Sie in zweifacher Ausführung bei der ILB und in einfacher Ausführung zur Stellungnahme bei der Kreisverwaltung ein.
Antragsberechtigt nach den Fördergrundsätzen für EFRE sind die Aufgabenträger mit Sitz in den ausgewiesenen Regionalen Wachstumskernen.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder an das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) des Landes Brandenburg.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt 0331 660-1536.
Die Zweckbindung für bauliche Anlagen beträgt 15 Jahre, für Maschinen und Geräte fünf Jahre. Es werden nur Vorhaben gefördert, die dem Abwasserbeseitigungskonzept des Aufgabenträgers entsprechen.
Die Zuwendung ist abhängig von
Anlage EFRE-Mittel Datenblatt Indikatoren (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Stand: 03/2011Förderanfrage öffentliche Abwasseranlagen (PDF 0,58 MB) In Info-Korb legen
Stand: 03/2013Merkblatt Vorlage Originalbelege (PDF 41 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012
Günter Schneider
Infotelefon Landwirtschaft und Umwelt