Die ILB unterstützt den Ausbau der Breitbandversorgung im Land Brandenburg mit einem speziellen Förderbaustein im Rahmen der wirtschaftsnahen, kommmunalen Infrastrukturförderung.
| Fördernehmer | Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind |
|---|---|
| Förderthemen | Investitionen in die Breitbandversorgung bislang unterversorgter Gebiete zur Unterstützung überregionaler Unternehmen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Breitbandversorgung als Bestandteil der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I-Breitband) vom 29. Oktober 2009 |
| Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur, welche die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten Gebieten ermöglicht, sodass zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähige Betriebe unterstützt werden.
Die ILB fördert Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind.
Mit dem Förderprogramm GRW-I-Breitband unterstützt die ILB folgende Vorhaben:
Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden:
Die ILB fördert Ihr Vorhaben anteilig mit maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss, das heißt:
Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent. Fördersätze über 60 Prozent sind unter bestimmten Voraussetzungen (Ziffer 5.3 der Richtlinie) möglich.
Planungs- und Beratungsleistungen werden mit 80 Prozent, jedoch höchstens mit 50.000 EUR gefördert.
Die Antragstellung erfolgt bei der ILB. Dort erhalten Sie auch den entsprechenden Antragsvordruck.
Dem Antrag sind weitere Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Die ILB kann kein Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit dem vor Antragstellung begonnen worden ist.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.Dezember 2013.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211.
Beachten Sie bitte noch Folgendes:
Richtlinie (PDF 57 kB) In Info-Korb legen
GRW-I-Breitband
Stand: 11/2009Hinweise zum Ausfüllen der Formulare (PDF 18 kB) In Info-Korb legen
Stand: 11/2003Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ab 2009 (PDF 4,02 MB) In Info-Korb legen
Stand: 09/2009Kundeninformation-Bezuschussung von Wirtschaftlichkeitslücken (PDF 25 kB) In Info-Korb legen
Stand: 03/2012Merkblatt Sicherheitsleistungen (PDF 36 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012Finanzkennzahlen GRW-I-Breitband (XLS 24 kB) In Info-Korb legen
Stand: 08/2011
Cordula Krebs
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur