Die ILB fördert kommunale Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung.
| Fördernehmer | 15 ausgewählte Städte im Land Brandenburg |
|---|---|
| Förderthemen | investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Umfeldbedingungen |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010 |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Das Ziel des Programms ist die nachhaltige Stadtentwicklung im Land Brandenburg zu unterstützen.
Informationen zur Ausreichung von Darlehen an Kommunen und kommunale Unternehmen im Rahmen des Stadtentwicklungsfonds auf der Grundlage dieser Richtlinie erhalten Sie hier.
Informationen zur Förderung von KMU aus dieser Richtlinie finden Sie hier.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Nachhaltige Stadtentwicklung ausgewählte Städte im Land Brandenburg:
Kommunen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung der Maßnahmen sowie das Eigentum daran an natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell miteinander verflochten sein.
Nachfolgend beispielhaft genannte investive und nicht investive kommunale Vorhaben unterstützt die ILB mit dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung:
Weitere beispielhafte Anregungen entnehmen Sie bitte dem Katalog der förderfähigen Maßnahmen, der der Richtlinie als Anlage beigefügt ist. Die Richtlinie finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.
Mit dem Programm Nachhaltige Stadtentwicklung können Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben umgesetzt werden und wohnwirtschaftliche Vorhaben nicht gefördert werden.
Die ILB fördert Ihr Vorhaben anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben werden Einnahmen aus dem geförderten Projekt angemessen berücksichtigt.
Die Bagatellgrenze liegt bei einem Zuschuss von 5.000 EUR.
Den Antrag zum Förderprogramm Nachhaltige Stadtentwicklung reichen Sie beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ein. Die Formulare finden Sie auf der Internetseite des LBV.
Die ILB kann keine Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen worden ist. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg.
Die Kundenbetreuer bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211.
Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit können, wie in der Richtlinie des Förderprogramms festgelegt, auf den kommunalen Mitleistungsanteil angerechnet werden.
Merkblatt Sicherheitsleistungen (PDF 36 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen (PDF 74 kB) In Info-Korb legen
Stand: 09/2007Merkblatt Vergabebestimmungen (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012Merkblatt Vorlage Originalbelege (PDF 41 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012
Katharina Dombrowski
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur