Im Rahmen des Operationellen Programms (OP) des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007 - 2013 werden Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Kombinierten Verkehrs gefördert.
| Fördernehmer | Kommunale Gebietskörperschaften |
|---|---|
| Förderthemen | Planungsleistungen und Investitionen der Infrastruktur |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), Fördergrundsätze des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 31. Mai 2007, zuletzt geändert am 16. Juli 2010 |
| Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel ist die Verlagerung von Gütertransporten -vorzugsweise im Kombinierten Verkehr- von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraßen und die Verknüpfung der Systemvorteile der verschiedenen Verkehrsträger miteinander.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm kommunale Gebietskörperschaften, die ihre Infrastruktur ausbauen wollen.
Mit dem Förderprogramm können folgende Planungsleistungen und Investitionen der Infrastruktur gefördert werden:
Die ILB fördert die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung. Die Höhe des Fördersatzes beträgt 75 % der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben werden Einnahmen aus dem geförderten Projekt angemessen berücksichtigt.
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Die Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2013.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211.
Die Förderung erfolgt in Abstimmung und Ergänzung zu GRW-Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I) und auf Grundlage des Operationellen Programms für das Land Brandenburg EFRE sowie der jeweils geltenden Verordnungen und der § 23 und 44 der Landeshaushaltsordung und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Mit der Antragstellung ist ein Nachweis über die volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Effizienz der Vorhaben erforderlich.
Die ILB kann keine Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Merkblatt Sicherheitsleistungen (PDF 36 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen (PDF 74 kB) In Info-Korb legen
Stand: 09/2007Merkblatt Vergabebestimmungen (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012Merkblatt Vorlage Originalbelege (PDF 41 kB) In Info-Korb legen
Stand: 12/2012
Katharina Dombrowski
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur