Im Jahr 2004 wurde das ILB-Gesetz novelliert. Die ILB hat damit eine verlässliche Grundlage für ihre zukünftige Geschäftstätigkeit erhalten. Auf dieser Grundlage können wir auch weiterhin in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union staatliche Haftungsgarantien nutzen.
Die Satzung wurde im Jahr 2010 novelliert. Sie regelt ausführlich unter anderem die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Aufgaben der Organe der Bank.