Mikrokredit Brandenburg

Mikrokredit Brandenburg

Gründen in Brandenburg - Infos & Fördermöglichkeiten

Online-Antragstellung

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.

Fördernehmer Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger
Förderthemen Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln
Förderart Darlehen
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist:

  • die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg
  • die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Mikrokredit finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,

  • bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
  • die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
  • bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
  • deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer
  • Personen oder Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten sowie Finanzunternehmen
  • Vermittler und Makler
  • Anbieter von Glücksspielen und Lotterien sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen
  • Kfz-Handel
  • Charterbootvermietung und -vermittlung.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm Mikrokredit finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Umschuldungen sowie der Erwerb von Grundstücken
  • die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen in Flughafeninfrastruktur, es sei denn sie haben einen Bezug zum Umweltschutz oder sie werden von den notwendigen Investitionen zur Abmilderung oder Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen der Flughafeninfrastruktur begleitet (Art. 3 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1301/2013)
  • Antragsteller, die mit ihrer/ihrem Geschäftsidee/Vorhaben menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
  • Sachleistungen in Form von Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist (Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel
Darlehensbetrag mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben
Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
Laufzeit bis zu 5 Jahre
tilgungsfreie Zeit bis zu 6 Monate
Zinsbindung für die Dauer der Darlehenslaufzeit
Zinszahlung monatlich nachträglich
Tilgung monatlich nachträglich in gleichen Raten
Zinssatz 1,77 % (Stand 22.03.2016)
Außerplanmäßige Rückzahlung jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat
Bindungsdauer des Darlehens 2 Jahre nach Auszahlung

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Mittelbereitstellung und die Gültigkeit des aus EFRE- und Landesmitteln finanzierten Förderprogramms Mikrokredit Brandenburg enden am 31. Oktober 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle eingegangenen Anträge entschieden worden sein. Für eine fristgerechte Prüfung und Bearbeitung war die Antragstellung bei der ILB bis zum 11. August 2023 möglich.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Förderberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Zudem können Sie sich auch an das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 der ILB wenden.

Was ist noch zu beachten

Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingangsbestätigung der ILB begonnen werden. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen.

Unter Maßnahmebeginn ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf das zu finanzierende Vorhaben bezieht (Auftragsvergabe, Abschluss von Kaufverträgen und dergleichen).

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise

Sonstige Dokumente