ProFIT Brandenburg

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Ihr Weg zur Förderung bei FuE Vorhaben

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Fördernehmer Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg
Förderthemen Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Marktvorbereitung und Markteinführung,
Durchführbarkeitsstudien
Förderart Darlehen, Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen. Dabei sind FuE-Aktivitäten auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen ausdrücklich eingeschlossen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

Unternehmen:

KMU mit Sitz im Land Brandenburg: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung

Nicht-KMU mit Sitz im Land Brandenburg: nur im Verbund mit KMU aus Berlin/Brandenburg bzw. einer Forschungseinrichtung

Forschungseinrichtungen:

mit Sitz im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin/Brandenburg

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:

  • Phase der industriellen Forschung
  • Phase der experimentellen Entwicklung
  • Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung

Durchführbarkeitsstudien

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - und Marktvorhaben:

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben
  • Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung

Bei Durchführbarkeitsstudien:

  • Aufträge an Dritte

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Phase der industriellen Forschung: 80 %
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
  • Durchführbarkeitsstudien: 70 %
Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Die Förderung für Unternehmen kann als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt werden. Forschungseinrichtungen können für die Phasen der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung mit einem Zuschuss gefördert werden.

Förderung mit Darlehen: Die Phasen der experimentellen Entwicklung und der Marktvorbereitung/Markteinführung werden grundsätzlich mit zinsverbilligten Darlehen gefördert.

Konditionen

Konditionen für Darlehen: Die Förderung durch Darlehen erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt. Mit Darlehen können dabei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert werden. Dieser hohe Mitfinanzierungsanteil ist jedoch nur möglich, sofern eine Kombination mit Zuschüssen vorliegt, da der Gesamtfinanzierungsanteil von 80% für ein Gesamtvorhaben nicht überschritten werden darf.

Die Konditionen (Laufzeit, Zinssätze, Kapitaldienste) werden im Einzelfall von der ILB festgelegt. Die Tilgungsfreiheit beträgt hierbei bis zu maximal 3 Jahren und die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre. Der Beihilfewert der Darlehen ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Zur Ermittlung der Beihilfewerte wird die Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 14 vom 19.1.2008, S. 6) angewandt.

Für die Marktvorbereitung und die Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 EUR nicht überschreiten.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.

Vor Antragstellung zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.

Ihr Vorhaben wird hierzu nach einem abgestimmten und für alle Antragsteller bzw. Vorhaben einheitlichem Bewertungsschema begutachtet. Bei Erreichung der Mindestpunktzahl und geschlossener Finanzierung ist eine Bewilligung möglich.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise