Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-KMU)

Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-KMU)

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Überblick

Mit dem Förderprogramm NESUR-KMU unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.

Fördernehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in einem der zentralen Orte der im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs ausgewählten Kooperationen
Förderthemen Investive Projekte, die der Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen, inkl. Unternehmensnachfolgen oder der Gründung bzw. Ansiedlung neuer Unternehmen dienen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Förderung der unternehmerischen Initiative und der lokalen Beschäftigung von KMU und ihres wirtschaftlichen Umfeldes.

Aktuelle Meldungen

Stopp der Antragsannahme

Aufgrund der besonders hohen Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Programm Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-KMU) sind die Förderbudgets für die Städte vollständig ausgeschöpft. Es können daher ab sofort keine Anträge mehr angenommen werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR-KMU fördert kleine und mittlere Unternehmen - KMU (einschließlich freiberuflich Tätige),

  • des Einzelhandels,
  • der Gastronomie,
  • Handwerksbetriebe,
  • Fuhrunternehmen,
  • Unternehmen der Kreativwirtschaft und
  • sonstige Dienstleisterinnen oder Dienstleister.

Was wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR-KMU unterstützt Sie bei folgenden Investitionen:

  • Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung, Rationalisierung bzw. Modernisierung einer Betriebsstätte
  • Verlagerung von Betrieben oder Ansiedlung von neuen Unternehmen
  • sonstige Investitionsvorhaben von KMU, bei denen eine besonderes stadtentwicklungspolitisches Interesse vorliegt
  • Ansiedlung und Verlagerung von Betrieben in Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren
  • Investitionen mit Bezug zu lokalen oder umweltverträglichen Produkten oder Dienstleistungen
  • Unterstützung bei der Inhabernachfolge oder Sicherung eines KMU
  • Investitionen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung
  • Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit
  • Investitionen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wer oder was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen des Landwirtschaftssektors, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung, sowie des Fischerei- und Aquakultursektors
  • Unternehmen der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Unternehmen der Urproduktion
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung
  • die Beschaffung von Kraftfahrzeugen für Unternehmen des gesamten Verkehrssektors
  • Unternehmen des Großhandels, großflächigen Einzelhandels und überregional tätige Einzelhandels- und Fachfilialketten
  • Franchiseunternehmen
  • Unternehmen der Stahlindustrie, des Schiffbaus und der Kunstfaserindustrie
  • Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler
  • Unternehmen für Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  • Kreditinstitute
  • Unternehmen der Lagerhaltung
  • Unternehmen, die die Vermietung und Verpachtung von immobilen und mobilen Wirtschaftsgütern betreiben
  • Pflegeeinrichtungen
  • Vergnügungsstätten (zum Beispiel Spielhallen)
  • Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberaterinnen oder Steuerberater
  • Unternehmensberaterinnen oder Unternehmensberater
  • Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte

Ferner sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung gewährt. Die Gesamtsumme der einem einzigen Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfe darf 200.000 EUR beziehungsweise 100.000 EUR bei Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nicht übersteigen. Vor einer Förderung muss das antragstellende Unternehmen der ILB eine vollständige Übersicht über im aktuellen Kalenderjahr und in den vorausgegangenen beiden Kalenderjahren erhaltene und beantragte „De-minimis“-Beihilfen vorlegen.

Der Zuschuss muss mindestens 3.000 EUR betragen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge können ab 1. Juli 2016 vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB eingereicht werden.

Vor Antragstellung muss eine Pflichtberatung bei der jeweils für Wirtschaftsförderung zuständigen Stelle des zentralen Ortes, in dem die KMU ihre Betriebsstätte haben, wahrgenommen werden. Während der Pflichtberatung wird eine Bestätigung über die Pflichtberatung gemäß Pkt. 8.6 der Richtlinie ausgestellt. Diese Bestätigung ist Bestandteil des Antrages.

Für Baumaßnahmen, bei denen die Summe aller Zuwendungen mehr als 150.000 EUR beträgt, führt die bautechnische Dienststelle des zentralen Ortes eine baufachliche Prüfung durch.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Zuwendungsvorraussetzungen:

  • Die Förderung erfolgt nur für Projekte, die die unternehmerische Leistungsfähigkeit der KMU nachhaltig herstellen oder dauerhaft verbessern.
  • Je KMU können maximal zwei Anträge bewilligt werden.
  • Die Förderung von KMU ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung für denselben Zuwendungszweck bereits andere öffentliche und/oder beihilferelevante Mittel der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Brandenburg oder des zentralen Ortes mit Bevölkerungsrückgang gewährt werden (Ausnahme: beihilfefreie Produkte öffentlicher Förderinstitute).
  • Das KMU muss seinen Sitz und/oder die zu fördernde Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
  • Das Projekt muss Aussicht auf Erfolg haben und ohne die Förderung nicht beziehungsweise nicht im geplanten Umfang durchführbar sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss nachweislich gesichert sein.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

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Belegliste

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    für Papieranträge für ausgewählte Förderprogramme

    Stand: 06/2017

Rechtshinweise