ILB-Kundencenter


Wirtschaft
Sie möchten ein Unternehmen gründen, erweitern, umstrukturieren oder freiberuflich tätig werden und benötigen finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionen sowie für Beratung, Schulung und Qualifizierung. Wir unterstützen Vorhaben von Unternehmern, Existenzgründern und Freiberuflern sowie Technologieprojekte und den Technologietransfer mit einer breiten Palette bedarfsorientierter Förderprogramme und durch Eigenkapitalfinanzierung .
Unsere Kundenberater beraten Sie individuell und kostenfrei zu allen Fragen der gewerblichen Förderung. Hierzu führen wir gemeinsam mit unseren Partnern regelmäßige Beratungstage in allen Regionen Brandenburgs durch.
Wir helfen landwirtschaftlichen Betrieben, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und den Umweltschutz verbessern, die Effizienz des Energieeinsatzes steigern und sich neue Einkommenskombinationen erschließen können.
Wir begleiten die Filmförderung und -finanzierung.
Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM ),Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum (BKLR ) und Gründungs-und Wachstumsfinanzierung (GuW )
Um im Dezember 2011 eine umfassende und termingerechte Be arbeitung der nachfolgend genannten Vorgänge gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen zu berücksichtigen:
Auszahlungen zum Jahresende müssen auf den dafür vorgesehenen Mittelabruf-formularen schriftlich oder per FAX bis zum 23.12.2011 (Posteingang ILB) vorliegen. Ihre Mitteilungen über Verzichte/Teilverzichte, die noch in diesem Jahr bearbeitet werden sollen, reichen Sie bitte bis zum 09.12.2011 bei der ILB ein.Außerplanmäßige Tilgungen müssen entsprechend den geltenden AGB fristgerecht angekündigt und mit Valuta 09.12.2011 bei der ILB eingegangen sein.
BFB Wachstumsfonds Brandenburg GmbH: Die Beteiligungsgrundsätze wurden geändert. Das mögliche Höchstinvestment wurde von 1,5 auf 2,5 Mio. EUR (je Zwölfmonatszeitraum) angehoben. Die aktualisierten Beteiligungsgrundsätze und weitere Informationen [hier] sowie [hier].
Forschung und Entwicklung von KMU - Maßnahmebeginn erst mit Erteilung eines Zuwendungsbescheides:
Für Fördermittelanträge die ab dem 1. Juli 2011 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingehen, ist ein Maßnahmebeginn vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides nicht mehr zulässig. Die Richtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung.
Stand: 07/2011
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