Wirtschaft

Wir unterstützen die gewerblichen Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler sowie die Agrar- und Medienunternehmen

Sie möchten ein Unternehmen gründen, erweitern, umstrukturieren oder freiberuflich tätig werden und benötigen finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionen sowie für Beratung, Schulung und Qualifizierung. Wir unterstützen Vorhaben von Unternehmern, Existenzgründern und Freiberuflern sowie Technologieprojekte und den Technologietransfer mit einer breiten Palette bedarfsorientierter Förderprogramme und durch Eigenkapitalfinanzierung .

Unsere Kundenberater beraten Sie individuell und kostenfrei zu allen Fragen der gewerblichen Förderung. Hierzu führen wir gemeinsam mit unseren Partnern regelmäßige Beratungstage in allen Regionen Brandenburgs durch.

Wir helfen landwirtschaftlichen Betrieben, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und den Umweltschutz verbessern, die Effizienz des Energieeinsatzes steigern und sich neue Einkommenskombinationen erschließen können.

Wir begleiten die Filmförderung und -finanzierung.

Aktuelle Hinweise

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen: Die Förderung des Erwerbs mobiler Technik für die Innenwirtschaft im Bereich der Tierhaltung wurde geändert. Hierzu gibt es aktuelle Hinweise. Außerdem wurde das Investitionskonzept neu erstellt und die Ausfüllhinweise für die "Anlagen Fördermittelabruf und Verwendungsnachweis" überarbeitet. [mehr]

02/2010

Folgende Richtlinie sind zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Eine Verlängerung bzw. Änderung der Richtlinien wird derzeit vorbereitet:

  • Nachhaltige Stadtentwicklung (KMU) [mehr]
  • REN-Programm [mehr]

Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum - Neuer Baustein "Liquiditätssicherung" ab 1. Januar 2010

Seit April 2009 bietet die InvestitionsBank den Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum in 5 Programmvarianten an.

Zu Beginn dieses Jahres wurde die Produktpalette um den Programmbaustein 6 "Liquiditätssicherung" erweitert.

Über zinsverbilligte Darlehen aus diesem Baustein können Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (Landwirtschaft, Garten- und Weinbau) im Land Brandenburg ihren z. B. aus Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder Marktpreisschwankungen für Agrarerzeugnisse resultierenden Finanzierungsbedarf decken und damit ihr Unternehmen stabilisieren.

Anträge können über jede Hausbank gestellt werden. Alle erforderlichen Unterlagen und die Konditionen finden Sie unter "Formulare und Dokumente".

Der Programmbaustein basiert auf dem neuen, ab 1. Dezember 2009 geltenden Risikogerechten Zinssystem (RGZS) der Landwirtschaftlichen Rentenbank. [mehr]

Stand: 01/2010

Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) - Einführung zum 1. Dezember 2009

In den Programmen "Brandenburg-Kredit für den Mittelstand" (BKM) und "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (GuW) werden die kundenindividuellen Zinskonditionen durch die InvestitionsBank (ILB) in Anlehnung an das Risikogerechte Zinssystem (RGZS) der KfW ermittelt. Zum 1. Dezember 2009 wird das RGZS in einigen Punkten modifiziert.

  • Was bleibt?

Unverändert bleibt die Grundkonzeption des RGZS zur Ermittlung der Endkreditnehmerkonditionen auf Basis einer Bonitäts- und Besicherungsklasse sowie einer daraus resultierenden Preisklasse. Die Definition der einzelnen Bonitäts-, Besicherungs- und Preisklassen sowie die Margen der einzelnen Klassen ändern sich jedoch.

  • Was ist neu?

Für die Ermittlung des kundenindividuelle Zinssatzes gibt es zukünftig sieben Bonitätsklassen und drei Besicherungsklassen, aus deren Kombination sich neun Preisklassen ergeben. Für die Kombinationen der Bonitätsklasse 6 und der Besicherungsklasse 3 sowie der Bonitätsklasse 7 und der Besicherungsklasse 3 können ab 1. Dezember 2009 keine Zusagen mehr erteilt werden.
Bei Änderungen der Bonitäts- und Besicherungsklasse zwischen Zusage der ILB und Vertragsabschluss zwischen Hausbank und Endkreditnehmer ist eine Neuberechnung des Subventionswertes erforderlich. Daher sind der ILB künftig nicht nur Verschlechterungen sondern auch die Verbesserungen der Bonitäts- und/oder der Besicherungsklasse formlos mitzuteilen. Hierbei sind die neu ermittelte Bonitäts- und Besicherungsklasse, die neue Angebotsmarge sowie eine kurze Begründung für die Änderung mitzuteilen. Von Seiten der ILB erfolgen dann eine Neuzusage und die Neuberechnung des Subventionswertes unter Berücksichtigung der bei Erstzusage gültigen Konditionen. Hierbei wird keine erneute zusageprovisionsfreie Zeit eingeräumt.

  • Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum neuen RGZS finden Sie in unserem Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) ab 1. Dezember 2009 " bei den entsprechenden Programmen. BKM - GuW

Stand: 11/2009


Finanzierungshilfen für Unternehmen in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise
: Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und der sich abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung stehen u. a. im Rahmen des Maßnahmenpaketes für die Brandenburger Wirtschaft verschiedene öffentliche Finanzierungshilfen zur Verfügung. Ziel des Maßnahmenpaketes ist die Stabilisierung und Verbesserung der Finanzbedingungen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg und damit die Sicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen in Brandenburg. Nachfolgend die Finanzierungsmöglichkeiten im Einzelnen: Kundeninformation (PDF 40 KB).
Links zum KfW-Sonderprogramm

Stand: 10/2009

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