Wohnungsbau

Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm

Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 24. Februar 2011.

Ziel des Programms

Das Land gewährt Zuschüsse für die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Mietwohnungen in Mietwohngebäuden und -Gebäudeteilen (z. B. durch den Ein- oder Anbau von Aufzügen), wenn sich die Gebäude in einer besonderen Gebietskulisse befinden.

Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse erreicht werden. Zielgruppe sind junge Familien und Senioren.

Stand: 07/2011

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu Wohnungen in Mietwohngebäuden des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Förderung erfolgt weiterhin durch Zuschüsse. Für die Höhe der Gewährung bestehen künftig zwei Bemessungsgrundlagen.

  • Für den Ein-/Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs in das Gebäude und zu den Wohnungen beträgt der Zuschuss 50 %.
  • Bei höheren baulicher Aufwendungen für die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen beträgt der Zuschuss 60 %.

Näheres siehe unter "Wie wird gefördert?"

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