Wirtschaft

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 14. März 2011

Ziel des Programms

Auf der Grundlage der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 über die "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) wurde die einzelbetriebliche Förderung für die Förderperiode ab 2007 grundlegend neu gestaltet.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung landwirtschaftlicher Unternehmen in Bezug auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, insbesondere durch

  • Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft
  • die Förderung umweltschonender und tiergerechter Investitionsmaßnahmen
  • gezielte Förderung von baulichen sowie langlebigen Investitionen und arbeitsintensiven Bereichen, einschließlich der Nutzung computergestützter Technologien
  • Einkommenssicherung im außerlandwirtschaftlichen Bereich, insbesondere zur Erhöhung der Erwerbschancen für Frauen
  • Anreiz für Junglandwirte zur Übernahme der sich im Generationswechsel befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen

zu leisten.

Dabei sind die Interessen der Verbraucher sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Die Richtlinie beinhaltet Fördermöglichkeiten nach drei Fördergrundsätzen:

I. Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

II. Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ergänzende Landesmaßnahmen in den Bereichen Tierproduktion, Gartenbau, Bewässerung und Direktvermarktung

III. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Einzelheiten zu den Inhalten der drei Schwerpunkte sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

Stand: 06/2011

Aktuelle Hinweise

Antragsannahme wieder ab 1. Januar 2012

Mit Beginn des Jahres 2012 können Sie wieder Anträge zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen für Maßnahmen nach Teil I und III der Richtlinie einreichen.

Frist zur Einreichung der Anträge:

30. September 2012

Feste Termine zur Entscheidung:

31. März, 30. Juni und 30. September 2012

Bitte beachten Sie:

Der verfügte Antragsstopp für Maßnahmen nach Teil II der Richtlinie wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2012 aufgehoben.

Unsere aktuellen Vordrucke finden Sie unter Dokumente und Formulare.

Auskünfte erteilen Ihre regionalen Ansprechpartner.

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Kontakt

Dr. Manja Dollase

Referatsleiterin

Tel.: 0331 660-1577
Fax: 0331 660-62402

Arnhild Grafe

Tel.: 0331 660-1655
Fax: 0331 660-62402

Werner Schmidt

Tel.: 0331 660-1519
Fax: 0331 660-62402

Evelin Schulze

Tel.: 0331 660-1522
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