Wirtschaft

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Dritte Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 29. Oktober 2007,  geändert durch Erlass vom 6. Juni 2008 und 25. August 2009, zuletzt geändert durch Erlass des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16. Juni 2010

Ziel des Programms

Auf der Grundlage der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 über die "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) wurde die einzelbetriebliche Förderung für die Förderperiode ab 2007 grundlegend neu gestaltet.

Zweck der Förderung ist es, einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, insbesondere durch

  • Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
  • gezielte Förderung von baulichen sowie langlebigen Investitionen und arbeitsintensiven Bereichen, einschließlich der Nutzung computergestützter Technologien,
  • Einkommenssicherung im außerlandwirtschaftlichen Bereich, insbesondere zur Erhöhung der Erwerbschancen für Frauen
  • Anreiz für Junglandwirte zur Übernahme der sich im Generationswechsel befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe,
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen

zu leisten.

Dabei sind die Interessen der Verbraucher sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Die Richtlinie beinhaltet Fördermöglichkeiten nach drei Fördergrundsätzen:

I. Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
II. Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ergänzende Landesmaßnahmen in den Bereichen Tierproduktion, Gartenbau, Bewässerung und Direktvermarktung
III. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Einzelheiten zu den Inhalten der drei Schwerpunkte sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

Stand: 08/2010

Wer, was und wie wird gefördert

I Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

Wer wird gefördert?

  • landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen, die die EU-Kriterien für kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR), die mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft erzielen und die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

Was wird gefördert?

  • langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Erzeugnissen des Anhangs I des EG-Vertrages (Tiere, tierische Produkte und pflanzliche Produkte zu Ernährungs- und Futterzwecken) dienen
    • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
    • Kauf von neuen Maschinen der Innenwirtschaft ausschließlich als Futterlade- und -verteilwagen, Ausrüstung zur Exkrementeentfernung, Spezialmaschinen zur Direktvermarktung und Maschinen der Gewächshausbewirtschaftung
    • Allgemeine Aufwendungen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 25 % der Bemessungsgrundlage
  • Zuschuss bis zu 35 % der Bemessungsgrundlage für die Erfüllung besonderer Anforderungen an Tierschutz und Tierhygiene
  • Zuschuss bis zu 30 % der Bemessungsgrundlage bei Aussiedlung
  • Zuschuss bis zu 10 % der Bemessungsgrundlage zusätzlich für Junglandwirte, maximal 20.000 EUR
  • für bauliches Investitionsvolumen ab 100.000 EUR Zuschuss für Betreuung
  • Bürgschaften für Kapitalmarktdarlehen (70 %)
  • die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. EUR im Zeitraum 2007 - 2013
  • die Beihilfen dürfen den Wert von 40 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten

Was ist noch zu beachten?

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten
  • Vorlage formgebundenes Investitionskonzept
  • Vorlage Buchabschlüsse für mindestens zwei Jahre mit erkennbarer, angemessener Eigenkapitalbildung
  • Mindestinvestitionsvolumen 20.000 EUR
  • maximal drei Förderanträge im Zeitraum 2007 - 2013 möglich
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzinvestitionen und Investitionen, die ausschließlich der Anpassung an Gemeinschaftsnormen dienen sowie Maschinen der Außenwirtschaft und Investitionen in Wohn- und Verwaltungsgebäude

II. Ergänzende Landesmaßnahmen der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform und unabhängig von der bewertungsrechtlichen und ertragssteuerlichen Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb

Was wird gefördert?

  • Investitionen, die in den Bereichen Tierproduktion, Gartenbau, Bewässerung und Direktvermarktung die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schaffen'
    • Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
    • Erwerb und Errichtung von Anlagen für die Wasserförderung und -ausbringung
    • Kauf von neuen Maschinen der Innenwirtschaft ausschließlich als Futterlade- und -verteilwagen, Ausrüstung zur Exkrementeentfernung, Spezialmaschinen zur Direktvermarktung und Maschinen der Gewächshausbewirtschaftung

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 25 % der Bemessungsgrundlage
  • für bauliches Investitionsvolumen ab 100.000 EUR Zuschuss für Betreuung
  • die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 1,5 Mio. EUR im Zeitraum 2007 - 2013
Was ist noch zu beachten?

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis beruflicher Fähigkeiten
  • Vorlage formgebundenes Investitionskonzept (bei Investitionen über 30.000 EUR)
  • Vorlage Buchabschlüsse für mindestens zwei Jahre mit erkennbarer, angemessener Eigenkapitalbildung
  • Mindestinvestitionsvolumen 15.000 EUR
  • maximal drei Förderanträge im Zeitraum 2007 - 2013 möglich
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzinvestitionen und Investitionen, die ausschließlich der Anpassung an Gemeinschaftsnormen dienen sowie Maschinen der Außenwirtschaft und Investitionen in Wohn- und Verwaltungsgebäude
  • eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gewährung von Zuwendungen nach Teil I der Richtlinie ausgeschlossen ist oder die dortigen Obergrenzen ausgeschöpft sind

III. Diversifizierung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft erzielen
  • Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie zum Haushalt des landwirtschaftlichen Unternehmens gehören und erstmalig eine selbständige Existenz gründen

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, die sich nicht auf die Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen des Anhangs I des EG-Vertrages beziehen
    • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
    • Kauf von neuen Maschinen und Anlagen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 45 % (in Brandenburg) bzw. bis zu 25 % (in Berlin) der Bemessungsgrundlage
  • der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten Beihilfe darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten ("De-minimis"-Beihilfe)

Was ist noch zu beachten?

  • Vorlage formgebundenes Investitionskonzept (bei Investitionen über 30.000 EUR)
  • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 EUR
  • Investitionen im Beherbergungsbereich bis zur Gesamtkapazität von maximal 20 Betten förderfähig
  • Anlagen zur Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen sind nicht förderfähig
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Ersatzinvestitionen

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Karola Ziegler

Büro Landwirtschaft und Umwelt

Tel.: 0331 660-1536
Fax: 0331 660-62402

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