Wirtschaft
Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen
Dritte Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 29. Oktober 2007, geändert durch Erlass vom 6. Juni 2008 und 25. August 2009, zuletzt geändert durch Erlass des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16. Juni 2010
Ziel des Programms
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 über die "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) wurde die einzelbetriebliche Förderung für die Förderperiode ab 2007 grundlegend neu gestaltet.
Zweck der Förderung ist es, einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, insbesondere durch
- Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
- gezielte Förderung von baulichen sowie langlebigen Investitionen und arbeitsintensiven Bereichen, einschließlich der Nutzung computergestützter Technologien,
- Einkommenssicherung im außerlandwirtschaftlichen Bereich, insbesondere zur Erhöhung der Erwerbschancen für Frauen
- Anreiz für Junglandwirte zur Übernahme der sich im Generationswechsel befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe,
- Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen
zu leisten.
Dabei sind die Interessen der Verbraucher sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.
Die Richtlinie beinhaltet Fördermöglichkeiten nach drei Fördergrundsätzen:
I. Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
II. Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ergänzende Landesmaßnahmen in den Bereichen Tierproduktion, Gartenbau, Bewässerung und Direktvermarktung
III. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Einzelheiten zu den Inhalten der drei Schwerpunkte sind auf den folgenden Seiten dargestellt.
Stand: 08/2010


