Wirtschaft

Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Dritte Änderung der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 29. Oktober 2007,  geändert durch Erlass vom 6. Juni 2008 und 25. August 2009, zuletzt geändert durch Erlass des Ministers für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 16. Juni 2010

Ziel des Programms

Auf der Grundlage der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 über die "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) wurde die einzelbetriebliche Förderung für die Förderperiode ab 2007 grundlegend neu gestaltet.

Zweck der Förderung ist es, einen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, insbesondere durch

  • Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
  • gezielte Förderung von baulichen sowie langlebigen Investitionen und arbeitsintensiven Bereichen, einschließlich der Nutzung computergestützter Technologien,
  • Einkommenssicherung im außerlandwirtschaftlichen Bereich, insbesondere zur Erhöhung der Erwerbschancen für Frauen
  • Anreiz für Junglandwirte zur Übernahme der sich im Generationswechsel befindlichen landwirtschaftlichen Betriebe,
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen

zu leisten.

Dabei sind die Interessen der Verbraucher sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.

Die Richtlinie beinhaltet Fördermöglichkeiten nach drei Fördergrundsätzen:

I. Einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
II. Einzelbetriebliche Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ergänzende Landesmaßnahmen in den Bereichen Tierproduktion, Gartenbau, Bewässerung und Direktvermarktung
III. Förderung von Investitionen zur Diversifizierung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Einzelheiten zu den Inhalten der drei Schwerpunkte sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

Stand: 08/2010

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Antragsverfahren

Bewilligungsstelle ist die InvestitionsBank des Landes Brandenburg. Anträge sind vollständig und formgebunden einzureichen bei der

InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Landwirtschaft und Umwelt
Steinstraße 104 - 106
14480 Potsdam

Bestandteil des Antrages ist eine formgebundene Stellungnahme des zuständigen Amtes für Landwirtschaft des Landkreises sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung.

Gültigkeit

1. Januar 2007 - 31. Dezember 2010

Wer erteilt weitere Auskünfte?

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

Seite drucken
Kontakt

Karola Ziegler

Büro Landwirtschaft und Umwelt

Tel.: 0331 660-1536
Fax: 0331 660-62402

Publikationen

Alle Publikationen
Printmedien der ILB kostenfrei bestellen bzw. downloaden

Partner
© ILB.DE 2012, Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung der InvestitionsBank des Landes Brandenburg