Wirtschaft
Technologietransfer
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Technologietransfers vom 23. August 2007 - Bekanntmachung vom 12. September 2007.
Ziel des Programms
Aktivierung und Intensivierung des Technologietransfers im Land Brandenburg
Stand: 07/2011
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Nicht auf Gewinn ausgerichtete Einrichtungen wie Technologietransferstellen (Hochschultransferstellen, Branchentransferstellen und regionale Transferstellen) im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Vorhaben, die den Technologietransfer vorrangig zwischen Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen und Brandenburger KMU initiieren helfen:
- Sensibilisierung und Initiierung von FuE-Projekten zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen
- Informationsgespräche zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
- Durchführung von Fachveranstaltungen zur Darstellung von Wissenschaftspotentialen für Unternehmen
- Technologietransferstellen in Regionalen Wachstumskernen
Zuwendungsfähig sind:
- Personalausgaben inklusive Arbeitgeberanteil (bis zu 90 % der Projektsumme)
- spezifische Qualifizierungsmaßnahmen
- Sachausgaben
- investive Maßnahmen (max. 15.000 EUR)
- sonstige Ausgaben (insbesondere Aufträge an Dritte)
Was wird nicht gefördert?
Vorhaben, mit denen vor der Bewilligung begonnen wurde
(Antrag auf vorfristigen Maßnahmebeginn möglich)
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 120.000 EUR jährlich;
bei Transferstellenverbünden gilt die Förderhöchstgrenze für jede beteiligte Transferstelle
Was ist noch zu beachten?
Maßnahmebeginn innerhalb von zwei Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides