Wirtschaft

Technologietransfer

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Technologietransfers vom 23. August 2007 - Bekanntmachung vom 12. September 2007.

Ziel des Programms

Aktivierung und Intensivierung des Technologietransfers im Land Brandenburg

Stand: 07/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind in dreifacher Ausfertigung nach fachlicher Abstimmung und schriftlicher Bestätigung durch die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) bei der Investitionsbank einzureichen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 12. September 2007 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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