Wirtschaft
Innovationsassistenten/-assistentinnen für KMU
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistenten/-assistentinnen vom 1. Juli 2007, Bekanntmachung vom 25. Juli 2007
(1. Änderung der Richtlinie vom 3. Juni 2009, Inkrafttreten mit Wirkung vom 25. Juni 2009)
Ziel des Programms
Stärkung des Humankapitals, Erleichterung des Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit brandenburgischer KMU durch Beschäftigung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen als Innovationsassistenten/-assistentinnen
Stand: 08/2010
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Formanträge sind in zweifacher Ausfertigung nach einer Erstberatung durch die ZAB GmbH an die InvestitionsBank (maßgebliches Antragseingangsdatum) zu richten.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Beschreibung des Unternehmenszweckes und des derzeitigen Produktions- und Leistungsprogramms sowie die Zuordnung zu den Branchenkompetenzfeldern des Landes
- Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung
- detaillierte Beschreibung der zu bearbeitenden Aufgabenstellung sowie der damit verbundenen Zielstellungen
- eine Beschreibung der an den Assistenten/die Assistentin gestellten Anforderungen (Anforderungsprofil) sowie der Entwurf des Anstellungsvertrages in Kopie
Über die Vergabe der Finanzhilfe entscheidet die InvestitionsBank unter Einholung einer fachlichen Stellungnahme der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 25. Juli 2007 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH
Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg