Wirtschaft
Impuls
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft "Impulsprogramm zur Förderung von Netzwerken in den Regionen Brandenburgs" (Impulsprogramm) vom 23. Dezember 2008 (Bekanntmachung vom 11. März 2009)
Ziel des Programms
Förderung der Kooperation brandenburgischer Unternehmen in Form von Netzwerken aus den Branchenkompetenzfeldern (Ausnahme: Tourismus), dem Verarbeitenden Gewerbe und den industrienahen Dienstleistungen
Stand: 06/2011
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Vor Antragstellung muss eine inhaltliche und fachliche Beratung/Abstimmung mit dem Koordinationsbüro erfolgen:
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Geltungsdauer
Die Neufassung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Entscheidungsreife Anträge müssen bis spätestens 30. September 2013 bei der ILB vorliegen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg
- ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH