Wirtschaft

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " - GRW - (GRW-G). Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg vom 20. Dezember 2011

Ziel des Programmes

Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze im Land Brandeburg zu schaffen oder zu sichern. Gefördert werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Stand: 01/2012

Aktuelle Hinweise

Das Förderprogramm GRW-G Förderung der gewerblichen Wirtschaft ist zum 31.12.2011 ausgelaufen
Das Föderprogramm ist in zwei neue Förderprogramme aufgeteilt worden. Eines der neuen Programme ist ab sofort gültig: GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Stand: 01/2012

Die GRW-G Förderung ändert die Förderpraxis in einigen wichtigen Punkten:
Die Förderung richtet sich nun ausschließlich nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung des Antrages gelten. Die Föderung richtet sich  dementsprechend nach der aktuelle Richtlinie. Diesbezügliche Änderungen nach Antragseingang gehen zu Lasten des Antragstellers. Unter Umständen sind wegen geänderter Fördervoraussetzungen Vorhaben nicht mehr förderfähig. Weiterhin ist bei der Planung eines Vorhabens zu bedenken, dass die Förderhöhe aufgrund veränderter Regelungen bis zum Zeitpunkt der Bewilligung niedriger ausfallen kann.

Stand: 09/2011

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