Wirtschaft
GRW - Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " - GRW. Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg vom 1. Januar 2009
Ziel des Programmes
Sicherung und Schaffung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen sowie Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft -insbesondere der Primäreffektbetriebe in wirtschaftlich schwachen Regionen
Stand: 03/2010
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die Förderung wird auf Branchenkompetenzfelder ausgerichtet, davon ausgenommen Unternehmen des Mittelstands (KMU - bis 2,5 Mio. EUR förderfähige Investitionskosten)
- Existenzgründer
- Tourismusvorhaben
- Produktions-, Dienstleistungs-, und Handwerksbetriebe
sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
Was wird gefördert?
- Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten
- Umstellung/Rationalisierung/Modernisierung der Produktion
- Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte)
Wie wird gefördert?
- Basisförderung in Höhe von 15 % für alle förderfähigen Investitionsvorhaben in den vorgegebenen Branchenkompetenzfelden in Form:
- sachkapitalbezogener oder lohnkostenbezogener Zuschüsse, oder
- Gewährung eines Nachrangdarlehens
(Der Umfang der Finanzierung sowie deren Ausgestaltung sind abhängig von den jeweils gültigen EU-Regularien) steht noch unter dem Vorbehalt der Notifizierung durch die EU
- Ergänzung der Basisförderung um eine Potenzialförderung in Höhe von bis zu 15 %:
- bei nicht KMU oder Investitionen über 2,5 Mio. EUR förderfähige Investitionskosten, die sich aus der Berechnung von Zuschlägen für Struktureffekte der Investition ergibt.
- Struktureffekte berücksichtigen:
a) den Standort der Investition (Regionale Wachstumskerne, Branchenschwerpunktorte, Kur- und Erholungsorte),
b) die Forschungs- und Entwicklungsintensität des Unternehmens sowie
c) die Anzahl und das Qualifikationsniveau der neu geschaffenen Arbeitsplätze
d) Qualität und Nachhaltigkeit bei touristischen Projekten
- Für eine Potenzialförderung müssen als Mindestanforderung bei den Struktureffekten mindestens fünf Prozentpunkte als Zuschlag erreicht werden.
- Tourismusprojekte erhalten nur eine Zuschussförderung, wenn sie den Themen: Rad-, Wasser-, Gesundheits- oder Tagungstourismus zugeordnet werden können
- Für Unternehmen des Mittelstandes (KMU) mit einem förderfähigen Investitionsvolumen bis zu 2,5 Mio. EUR gelten diese Voraussetzungen als erfüllt
- KMU-Bonus wie folgt:
- 10 % bei mittleren Unternehmen
- 20 % bei kleinen Unternehmen.
Was ist noch zu beachten?
- Vorhabensbeginn einer Maßnahme erst nach schriftlicher Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ILB
- Kumulierung lohnkostenbezogener GA-Förderung mit der Investitionszulage (IZ) nunmehr möglich
- Kumulierung der GA-Förderung mit "De-Minimis-Beihilfen" erfolgt unter Anrechnung bis zur Höhe der jeweiligen max. Bruttobeihilfeintensität
- Leasingfinanzierungen sind - außer bei Gebäuden - nur förderfähig, wenn die Wirtschaftsgüter zum Laufzeitende erworben werden
- Zuschüsse werden ab einer Beteiligung der Gesellschafter von mind. 25 % am Gesellschaftskapital oder 25 % der Stimmrechte entsprechend der prozentualen Beteiligung durch Bürgschaft der Gesellschafter, durch Bankbürgschaft oder Bürgschaft Dritter besichert, entfällt bei Zuschüssen bis 100 TEUR an KMU oder Haftungsanspruch kleiner 25 TEUR beim einzelnen Gesellschafter, Beschränkung bei natürlichen Personen auf zwei Bruttojahreseinkommen
- Beginn innerhalb von 6 Monaten nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides, Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate
- die geförderte Betriebsstätte muss für mindestens 5 Jahre nach Ende des Investitionszeitraumes betrieben werden
- Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Dauerarbeitsplätze für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens
- Zweckbindung für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser im Beherbungsgewerbe beträgt zehn Jahre
- der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag muss die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50% übersteigen und - wenn die Investitionssumme 500.000,00 EUR übersteigt - je 500.000,00 EUR Investitionssumme mind. ein zusätzlicher Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen werden oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze muss sich um 15 % erhöhen
- der Investor muss den Nachweis erbringen, dass 25 % des Investitionsvorhabens mit Mitteln finanziert werden, die keine staatlichen Beihilfen (auch keine De-Minimis-Beihilfen) enthalten
- Primäreffekt bedeutet, dass mehr als 50 % des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erbracht bzw. abgesetzt werden; überregional ist außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt
- das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000,00 EUR
Was wird nicht gefördert?
- Eigenleistungen
- Geschäftswert eines Unternehmens
- Mehrwertsteuer/Finanzierungskosten
- Ersatzbeschaffungen
- Fahrzeuge (z. B. PKW, LKW)
- Erwerb von Tieren
- Erwerb von Grundstücken
- Branchen/Betriebe gemäß 2.4 der Richtlinie
- für den Tourismus die Bereiche gemäß 2.5 der Richtlinie
- der Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Investitionskosten über 500.000,00 EUR je geschaffenem oder 250.000,00 EUR je gesichertem Arbeitsplatz
- Lohnkosten über einen Betrag von 50.000,00 EUR pro Person und Jahr bei Inanspruchnahme eines lohnkostenbezogenen Zuschusses
- Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin