Wirtschaft

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " - GRW - (GRW-G). Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg vom 20. Dezember 2011

Ziel des Programmes

Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze im Land Brandeburg zu schaffen oder zu sichern. Gefördert werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.

Stand: 01/2012

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsstellung erfolgt unter Verwendung des amtlichen Vordrucks bei der ILB. Die Antragsformulare sind auf der Homepage der ILB abrufbar. Vor Antragsstellung muss die Gesamtfinanzierung durch die Hausbank beurteilt werden. Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat am 1. Januar 2012 in Kraft und endet am 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen können Sie sich an unser ILB-Kundencenter wenden.

© ILB.DE 2012, Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg