Wirtschaft
Forschung und Entwicklung von KMU
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008
Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008.
Ziel des Programms
Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
Stand: 08/2010
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors gemäß geltender EU-Definition, die den Primäreffekt des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllen und eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben
Unternehmen, die gemäß Ziffer 3 Teil II-A des jeweils gültigen Rahmenplans folgenden Branchen angehören, werden nicht gefördert:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
- Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Baugewerbe
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
- Transport- und Lagergewerbe
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
- Kunstfaserindustrie
Was wird gefördert?
vorrangig innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und der Entwicklung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren und Technologien dienen und die Branchenkompetenzen im Land vorrangig in nachfolgenden Feldern gezielt unterstützen
- Automotive
- Biotechnologie/Life Sciences
- Energiewirtschaft/Energietechnologie
- Ernährungswirtschaft
- Geoinformationswirtschaft
- Holzverarbeitende Wirtschaft
- Kunststoffe/Chemie
- Logistik
- Luftfahrttechnik
- Medien/Information und Kommunikation (IKT)
- Metallerzeugung, Metallbe- und -verarbeitung/Mechatronik
- Mineralöl/Biokraftstoffe
- Papier
- Optik/Optische Technologien
- Schienenverkehrstechnik
- Tourismus
- Mikroelektronik
sowie Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen
zuwendungsfähige vorhabensbezogene Kosten:
- Materialkosten
- Personalkosten
- Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen einschließlich von Dritten in Lizenz erworbene Patente zu Marktpreisen, wenn diese in Projekten zu Weiterentwicklungen genutzt werden
- Reisekosten, soweit unbedingt erforderlich (ohne Beschaffungsfahrten)
- Kosten der Beschaffung beziehungsweise Herstellung vorhabenspezifischer Instrumente und Ausrüstungen, soweit sie die Höhe der nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Buchführung ermittelten Wertminderung während der Dauer des Forschungsvorhabens nicht überschreiten
- sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Kosten (zum Beispiel Leistungen Dritter, die nicht FuE-Leistungen sind, technische Zulassungsgebühren, Kosten für die Anmeldung von Schutzrechten)
- Gemeinkosten
Was wird nicht gefördert?
- vor Antragstellung begonnene Vorhaben
- Umsatzsteuer
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung für
- für industrielle Forschung
für mittlere Unternehmen (MU) bis zu 75 % (brutto)
für kleine Unternehmen (KU) bis zu 80 % (brutto)
- für experimentelle Entwicklung
für mittlere Unternehmen (MU) bis zu 50 % (brutto)
für kleine Unternehmen (KU) bis zu 60 % (brutto)
- Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen
für mittlere Unternehmen (MU) 25 %
für kleine Unternehmen (KU) 35 %
der förderfähigen Kosten , max. 500.000 EUR
Was ist noch zu beachten?
Durchführungszeitraum in der Regel zwei Jahre, max. 36 Monate.
Zuwendungs(teil)beträge dürfen nur auf der Basis bezahlter Rechnungen für die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich entstandenen Ausgaben ausgezahlt werden.
Der Zuwendungsempfänger hat für die im Vorhaben beschafften oder hergestellten Gegenstände ihm zustehende Investitionszulagen in Anspruch zu nehmen.