Wirtschaft
Forschung und Entwicklung von KMU
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008
Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008.
Ziel des Programms
Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen
Stand: 06/2011
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Voraussetzung für die formale Antragstellung bei er Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die vorherige Beratung und fachliche Abstimmung mit der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB). Die ZAB wird Ihnen Hinweise zu den notwendigen Unterlagen geben und bei Vorliegen aller Unterlagen die Vollständigkeit des Formantrags testieren.
Anträge mit Vollständigkeitstestat der ZAB werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten durch die ILB entschieden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)
Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg