Wirtschaft

Forschung und Entwicklung - Große Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie - vom 4. Dezember 2008 - Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008

Ziel des Programms

Aufnahme und Ausweitung von Forschung und Entwicklung (FuE) und Unternehmensaufbau junger innovativer Unternehmen

Stand: 06/2011

Aktueller Hinweis

Antragsannahmestopp ab dem 1. April 2011: Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Fördermittel für die FuE-Förderung im Rahmen der FuE Große Richtlinie gilt ab dem 1. April 2011 ein Antragsannahmestopp. Es werden daher keine Förderanträge mehr entgegengenommen und eingehende Fördermittelanträge werden an die Antragsteller zurückgesandt.

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