Wirtschaft

Forschung und Entwicklung - Große Richtlinie

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie - vom 4. Dezember 2008 - Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008

Ziel des Programms

Aufnahme und Ausweitung von Forschung und Entwicklung (FuE) und Unternehmensaufbau junger innovativer Unternehmen

Stand: 06/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Voraussetzung für die formale Antragstellung bei er Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die vorherige Beratung und fachliche Abstimmung mit der Zu-kunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB). Die ZAB wird Ihnen Hinweise zu den notwendigen Unterlagen geben und bei Vorliegen aller Unterlagen die Vollständigkeit des Formantrags testieren.

Anträge mit Vollständigkeitstestat der ZAB werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten durch die ILB entschieden.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2008  in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB )

Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg

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