Wer, was und wie wird finanziert
Wer wird finanziert?
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen mit Sitz in Brandenburg und Berlin oder deutsche Produktionsgesellschaften, die einen wesentlichen Teil ihres Projektes in der Medienregion Berlin-Brandenburg realisieren.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse muss ein Engagement rechtfertigen.
Wie wird finanziert?
a) Avale
Avale können je nach Anforderung des Auftraggebers als Anzahlungsbürgschaften gestellt werden.
b) Darlehen
Zur Abdeckung des Zwischenfinanzierungsbedarfes können Darlehen durch die ILB vergeben werden. Auszahlung und Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens erfolgen analog der projektbezogenen Cash-flow-Planung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Projektkonten, die durch das Produktionsunternehmen bei Drittbanken (i. d. R. Hausbank des Kreditnehmers) einzurichten sind
Zwischen dem Filmproduzenten und der ILB wird ein Kreditvertrag über den erforderlichen Finanzierungsrahmen geschlossen, welcher für Avale und für Darlehen genutzt werden kann.
Konditionen
Laufzeit Darlehen:
Entsprechend der Liquiditätsplanung, i.d.R. längstens bis zur Schlusszahlung der beteiligten Finanziers.
Laufzeit Avale:
Bis auf weiteres, längstens jedoch bis zur Endabnahme des Filmprojekts durch den Sender.
Mindestbetrag (Aval und Darlehen):
i. d. R. 100.000 EUR
Bearbeitungsgebühr:
Einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von i. d. R. 1 bis 3 % des Finanzierungsrahmens. Das Bearbeitungsentgelt ist vor der Herauslegung der Avalurkunde abzuführen bzw. wird von der ersten Rate des Zwischenfinanzierungsdarlehens einbehalten.
Darlehenszins:
Der Zinssatz wird risikoabhängig festgelegt und variabel gestaltet. Zinsen werden jeweils zum Quartalsende eingezogen.
Avalprovision:
Wird risikoabhängig festgelegt und beträgt i. d. R. zwischen 1 % bis maximal 3 % p.a. Die Avalprovision wird quartalsweise eingezogen.
Unterlagen:
Der Kreditnehmer ist verpflichtet, der ILB gegenüber seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Insbesondere ist unaufgefordert nach Fertigstellung - spätestens jedoch bis zum 30. September des Folgejahres - der Jahresabschluss einzureichen.
Was ist noch zu beachten?
Neben der Abtretung projektbezogener Zahlungsansprüche wird i.d.R. eine Bürgschaft mit dem Hauptgesellschafter vereinbart. Dabei wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gesellschafters berücksichtigt.


