Aktuelles
Risikogerechtes Zinssystem (RGZS) - Neue Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse
Ab 18. August 2010 bietet die ILB den Brandenburg-Kredit für den Ländliche Raum (BKLR) auch für die Kombination aus Bonitätsklasse 6/Besicherungsklasse 3 an.
Weitere Informationen zum RGZS, dem Zinsaufschlag für die neue Kombination sowie die aktuellen Merkblätter und das Antragsformular stehen ab sofort auf unserer Homepage zur Verfügung.
Neue Beihilfegrundlage für den Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum - Baustein 6 (Liquiditätssicherung) (Stand: 06/2010):
Ab sofort reicht die ILB den BKLR Liquiditätssicherung befristet bis zum 31. Dezember 2010 auf Grundlage der "Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen" aus.
Bei den sogenannten "Kleinbeihilfen" handelt es sich um geringfügige Betriebsbeihilfen während der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Landwirtschaftliche Kleinbeihilfen können an Primärerzeuger im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 in Höhe von bis zu 15.000 EUR ausgereicht werden. Wurden in diesem Zeitraum auch landwirtschaftliche "De-minimis"-Beihilfen gewährt bzw. beantragt, sind diese auf den Höchstbetrag anzurechnen.
Vorteile der landwirtschaftlichen Kleinbeihilfen sind:
- gegenüber den landwirtschaftlichen "De-minimis"-Beihilfen verdoppelter Höchstbetrag
- Möglichkeit der Gewährung auch an Unternehmen, die sich nach dem 1. Juli 2008 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten befanden bzw. befinden
- nach dem 31. Dezember 2010 keine Anrechnung mehr auf den Höchstbetrag landwirtschaftlicher "De-minimis"-Beihilfen
Ob und in welcher Höhe es sich bei der für ein Liquiditätssicherungsdarlehen gewährten Zinsverbilligung um eine Kleinbeihilfe handelt, wird durch die ILB in der Darlehenszusage und der Kleinbeihilfenbescheinigung ausgewiesen.
Weitergehende Informationen finden Sie in unserem "Merkblatt Beihilfen" und dem Merkblatt zum Baustein 6 des BKLR.
Information zum Baustein "Liquiditätssicherung" (Stand: 04/2010):
Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft, gekennzeichnet u. a. durch Kostensteigerungen im Futtermittelbereich, Ernteausfälle, Tierseuchen sowie Preisverfall bei Agrarprodukten können seit Januar 2010 Darlehen zur Liquiditätssicherung ausgereicht werden.
Über die jeweilige Hausbank des landwirtschaftlichen Bertriebes können gegewärtig Betriebe der Schweine- und Milchviehhaltung sowie Betriebe, die Kühe, Schafe, Ziegen und Geflügel halten, Anträge stellen. Antragsvoraussetzungen sind u. a. deutliche Umsatzeinbußen bzw. Kostensteigerungen, die zu einem Ergebnisrückgang von mindestens 30 % geführt haben. Verwendet werden können die Darlehen für Betriebsmittel und andere betriebliche Aufwendungen einschließlich für die Erbringung des Kapitaldienstes bereits bestehender Darlehen (ohne Förderdarlehen).
Die Darlehen werden in einem Zinskorridor von zur Zeit 2 % bis 6,35 % nominal p. a. je nach Bonität und Besicherungsmöglichkeiten für einen Zeitraum von 4 Jahren mit maximal einem tilgungsfreien Jahr gewährt und in Halbjahresraten getilgt. Die Darlehen enthalten aktuell keine Beihilfe.
Entsprechend der Programminformation Nr. 6 / 2010 der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 30.03.2010 sind gegenwärtig Betriebe aller landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen antragsberechtigt, die die Programmvoraussetzungen erfüllen.
Für telefonische oder E-Mail-Anfragen stehen Ihnen die unter dem Stichpunkt "Liquiditätssicherung" genannten Mitarbeiter zur Verfügung. (siehe rechte Spalte)


