Wirtschaft

Innovationsfonds

Richtlinie zur Gewährung von Mitteln aus dem Innovationsfonds des Landes Brandenburg vom 4. Januar 1994

Ziel des Programms

Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, Einführung neuer Technologien und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Unterstützung der Unternehmen bei der Übernahme des Neuerungsrisikos.

Stand: 03/2011

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Technologieorientierte innovative Unternehmen der Industrie, des Handwerks und der produktionsnahen Dienstleistungen mit weniger als 250 Beschäftigten und 40 Mio EUR  Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 27 Mio EUR

Was wird gefördert?

Folgende Kosten von Innovationsvorhaben zur Entwicklung neuer technischer Produkte, Verfahren und produktionsnaher Dienstleistungen in allen Phasen des Innovationsprozesses bis hin zur Markteinführung:

  • Materialkosten
  • Fremdleistungen
  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Investitionskosten für Maschinen
  • Rechnerkosten

Was wird nicht gefördert?

  • vor Antragstellung begonnene Vorhaben
  • kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen, Gewinne und Kosten für Einzelwagnisse
  • Kosten für freie Forschung und Entwicklung
  • Gewerbeertrags- und Gewerbekostensteuer
  • Grunderwerb und Baumaßnahmen
  • Zinsanteil in Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
  • Vorhaben unter 5.000 EUR

Wie wird gefördert?

  • zinsgünstige Darlehen bis zu 40 % der förderbaren Kosten, max. 255.000 EUR Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungs- und zinsfreien Anlaufjahren, Auszahlung 100 %, Zinssatz auf Anfrage
  • in Einzelfällen Beteiligungen

Was ist noch zu beachten?

  • angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens
  • es sind vorrangig Bundesmittel in Anspruch zu nehmen
  • kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln
  • Durchführung der Produktion im Erfolgsfall im Land Brandenburg

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