Wirtschaft

Innovationsfonds

Richtlinie zur Gewährung von Mitteln aus dem Innovationsfonds des Landes Brandenburg vom 4. Januar 1994

Ziel des Programms

Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, Einführung neuer Technologien und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Unterstützung der Unternehmen bei der Übernahme des Neuerungsrisikos.

Stand: 03/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag erfolgt bei der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, Antragsformulare sind dort erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen wie:

  • Darstellung/Realisierungskonzept des Innovationsvorhabens
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Bilanzen der letzten 3 Jahre sowie Umsatz- und Ertragsvorschau für 2 Jahre
  • Aufstellung der bisher in Anspruch genommenen öffentlichen Fördermittel

Bei positiver Entscheidung des Antrages schließt die Investitionsbank mit dem Antragsteller einen Darlehens- bzw. Beteiligungsvertrag ab.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 4. Januar 1994 in Kraft

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)

Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg

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