Wer, was und wie wird finanziert
Wer wird finanziert?
Finanziert werden mittelständische gewerbliche Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg mit einem Jahresumsatz (einschl. verbundener Unternehmen) von höchstens 500 Mio EUR, deren Gründung zum Zeitpunkt der Zusage mindestens 3 Jahre zurückliegt.
Die Bonitäts- und Risikoanalyse sowohl der Hausbank (Konsortialführerin) als auch der ILB muss ein Engagement rechtfertigen.
Die Hausbank muss das zu finanzierende Unternehmen mindestens in der Ratingklasse "BB-" gemäß Standard & Poor's (entspricht bspw. der Ratingklasse 9 gemäß OSGV-Rating) einstufen.
Wie wird finanziert?
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich in Form eines Innenkonsortiums gemeinsam mit der Hausbank des Unternehmens.
Der Finanzierungsanteil der ILB beträgt maximal 50 % des gesamten Darlehensbetrages.
Mindestbetrag ILB-Anteil: i.d.R. 500.000 EUR
Höchstbetrag ILB-Anteil (gemessen am Gesamtengagement): i. d. R. 5 Mio EUR
Die ILB ist ausschließlich für ihre eigene Konsortialquote am Kooperationsdarlehen verantwortlich. Sie übernimmt keine Konsortialführerschaft.
Laufzeit:
in der Regel bis zu 10 Jahren (Laufzeiten bis zu 20 Jahren sind möglich, entsprechend Nutzungsdauer der Investitionsgüter).
Zinssatz
:marktüblich. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz der Hausbank und wird risikoabhängig festgelegt. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Nach Ablauf wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Auszahlung:
100 % abzüglich der Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr:
Hausbankkonditionen, mindestens jedoch einmalig 0,5 %, fällig mit der 1. Auszahlung.
Bereitstellungsgebühr:
Hausbankkonditionen, mindestens jedoch 0,25 % pro angefangenen Monat, beginnend einen Monat nach Zusagedatum, für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge
Was ist noch zu beachten?
Die Hausbank übersendet der ILB ihre einmaligen und laufenden Bonitäts- und Risikoanalysen einschließlich ihrer aktuellen Ratings des Kreditnehmers und sonstige Unterlagen. Insbesondere werden sämtliche Informationen bezüglich einer Prüfung nach § 18 KWG zur Verfügung gestellt.
Für das Darlehen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Diese werden quotal aufgeteilt und sind gleichrangig mit der Hausbank. Die Sicherheiten werden treuhänderisch durch die Hausbank gehalten.
Auf die Gewährung eines Kooperationsdarlehens besteht kein Anspruch


