Aktuelle Hinweise
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Brandenburg / Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Endkreditnehmer und Kreditinstitute zum 1. Juli 2010
In den erfolgreichen, vom Markt sehr gut angenommenen Programmen der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Mittelstandsfinanzierung, machen sich leichte Modifikationen der Allgemeinen Bestimmungen für Endkreditnehmer und Kreditinstitute erforderlich.
Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Regelungen zum fristgerechten Mitteleinsatz (siehe Ziffer 2., Abruf der Mittel) und zur vorzeitigen Rückzahlung (Ziffer 6, Rückzahlung).
Abruf der Mittel
Unter Beachtung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Brandenburg sowie in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der KfW werden die Bestimmungen zum fristgerechten Mitteleinsatz je nach Programm präzisiert:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung:
Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Abruf - Brandenburg-Kredit für den Mittelstand:
Verwendung der Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Abruf.
Rückzahlung
Auf Grund der speziellen Refinanzierungsbedingungen der ILB in beiden Programmkrediten werden außerplanmäßige Rückzahlungen für Zusagen ab dem 1. Juli 2010 nur nach Ankündigung von 10 Bankarbeitstagen und nur im Lastschriftverfahren möglich sein. Diese Vorgehensweise sichert die Valutagleichheit bei allen beteiligten Kreditinstituten und stellt keine unangemessene Benachteiligung dar.
Für Zusagen in beiden Programmen vor dem 1. Juli 2010 gelten die noch aktuellen Allgemeinen Bestimmungen.
Sollten Sie nicht vom Lastschriftverfahren Gebrauch machen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ausserplanmäßige Rückzahlungen ab dem 1. Juli 2010 ausschließlich mit einer Ankündigungspflicht von 20 Bankarbeitstagen zulässig sind (gemäß Ziffer 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen).
Die neuen Allgemeinen Bestimmungen für die Vertragsverhältnisse: Hausbank - Endkreditnehmer (PDF, 43,0 KB) und ILB - Kreditinstitute (PDF, 54,7 KB) können Sie hier einsehen.
Für Rückfragen steht Ihnen Jörg Eggert unter der Telefonnummer: 0331 660-1642 bzw. E-Mailadresse: joerg.eggert@ilb.de gern zur Verfügung.
Stand: 30. Juni 2010


