Wirtschaft

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Land Brandenburg zur Verbilligung von Darlehen im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) vom 7. Januar 2009

Kooperation von Land Brandenburg, KfW Bankengruppe und InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)

Ziel des Programms

Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Risikobereitschaft und der Innovationskraft kleiner Unternehmen (einschließlich Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler). Förderung von Existenzgründungen und betrieblichen Investitionen in der Wachstumsphase sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Stand: 12/2010

Aktuelle Hinweise

Bearbeitungstermine im Dezember 2010:
Hinweise zur Beantragung bzw. Bearbeitung im Dezember 2010

Um Ihre Anträge in den o. g. Programmen umfassend und termingerecht im Dezember 2010 bearbeiten zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen zu berücksichtigen:

  • Anträge in den Programmen GuW und BKLS, die noch im Jahr 2010 eine Darlehenszusage erhalten sollen, müssen vollständig bis spätestens 30. November 2010 bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) eingegangen sein. Beide Programme werden zum Jahresende eingestellt.
  • Auszahlungen zum Jahresende müssen auf den dafür vorgesehenen Mittelabrufformularen schriftlich oder per Fax bis zum 23. Dezember 2010 (Posteingang ILB) vorliegen.
  • Ihre Mitteilungen über Verzichte/Teilverzichte, die noch in diesem Jahr bearbeitet werden sollen, reichen Sie bitte bis zum 15. Dezember 2010 bei der ILB ein.
  • Außerplanmäßige Tilgungen müssen entsprechend den geltenden AGB fristgerecht angekündigt und mit Valuta 15. Dezember 2010 bei der ILB eingegangen sein.

Für Rückfragen steht Ihnen Jörg Eggert (Tel.: 0331 660-1642, joerg.eggert@ilb.de) selbstverständlich gern zur Verfügung.

Stand: 11/2010

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Brandenburg (GuW)
Einstellung des Programms zum 31.Dezember 2010

Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg hat entschieden, die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Land Brandenburg zur Verbilligung von Darlehen im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)" zum 31. Dezember 2010 auslaufen zu lassen.

Das Programm GuW wird damit zum 31. Dezember 2010 eingestellt.

Anträge in diesem Programm können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg bis zum 30. November 2010 (Eingangsdatum ILB) gestellt werden.

Gründer und kleine Unternehmen haben wie bisher die Möglichkeit, das zinsverbilligte Darlehensprogramm "Brandenburg-Kredit für den Mittelstand" (BKM) zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zu nutzen.

Für Rückfragen steht Ihnen Jörg Eggert unter der Telefonnummer: 0331 660-1642 bzw. E-Mailadresse: joerg.eggert@ilb.de gern zur Verfügung.

Stand: 22. September 2010

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