Wirtschaft

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Land Brandenburg zur Verbilligung von Darlehen im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) vom 7. Januar 2009

Kooperation von Land Brandenburg, KfW Bankengruppe und InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)

Ziel des Programms

Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Risikobereitschaft und der Innovationskraft kleiner Unternehmen (einschließlich Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler). Förderung von Existenzgründungen und betrieblichen Investitionen in der Wachstumsphase sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Stand: 06/2010

Aktuelle Hinweise

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Brandenburg / Brandenburg-Kredit für den Mittelstand
Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Endkreditnehmer und Kreditinstitute zum 1. Juli 2010

In den erfolgreichen, vom Markt sehr gut angenommenen Programmen der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Mittelstandsfinanzierung, machen sich leichte Modifikationen der Allgemeinen Bestimmungen für Endkreditnehmer und Kreditinstitute erforderlich.

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Regelungen zum fristgerechten Mitteleinsatz (siehe Ziffer 2., Abruf der Mittel) und zur vorzeitigen Rückzahlung (Ziffer 6, Rückzahlung).

Abruf der Mittel

Unter Beachtung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung Brandenburg sowie in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen der KfW werden die Bestimmungen zum fristgerechten Mitteleinsatz je nach Programm präzisiert:

  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung:
    Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Abruf
  • Brandenburg-Kredit für den Mittelstand:
    Verwendung der Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Abruf.

Rückzahlung

Auf Grund der speziellen Refinanzierungsbedingungen der ILB in beiden Programmkrediten werden außerplanmäßige Rückzahlungen für Zusagen ab dem 1. Juli 2010 nur nach Ankündigung von 10 Bankarbeitstagen und nur im Lastschriftverfahren möglich sein. Diese Vorgehensweise sichert die Valutagleichheit bei allen beteiligten Kreditinstituten und stellt keine unangemessene Benachteiligung dar.

Für Zusagen in beiden Programmen vor dem 1. Juli 2010 gelten die noch aktuellen Allgemeinen Bestimmungen.

Sollten Sie nicht vom Lastschriftverfahren Gebrauch machen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ausserplanmäßige Rückzahlungen ab dem 1. Juli 2010 ausschließlich mit einer Ankündigungspflicht von 20 Bankarbeitstagen zulässig sind (gemäß Ziffer 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen).

Die neuen Allgemeinen Bestimmungen für die Vertragsverhältnisse: Hausbank - Endkreditnehmer (PDF, 43,0 KB) und ILB - Kreditinstitute (PDF, 54,7 KB) können Sie hier einsehen.

Für Rückfragen steht Ihnen Jörg Eggert unter der Telefonnummer: 0331 660-1642 bzw. E-Mailadresse: joerg.eggert@ilb.de gern zur Verfügung.

Stand: 30. Juni 2010

© ILB.DE 2010, Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung der InvestitionsBank des Landes Brandenburg