Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag erfolgt über die Hausbank bei der InvestitionsBank.
Antragsformulare (inkl. statistischem Beiblatt, Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers, Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition sowie Anlage Besitz- und Beteiligungsverhältnisse) sind bei allen Kreditinstituten erhältlich. Dem Antrag sind in der Regel keine weiteren Unterlagen beizufügen. Die InvestitionsBank sagt im Normalfall die Finanzhilfe der Hausbank innerhalb von einer Woche zur Weiterleitung an den Antragsteller zu.
Wie erfolgt die Besicherung?
Bankübliche Besicherung
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2010
Wer erteilt weitere Auskünfte?
- InvestitionsBank des Landes Brandenburg
- Alle Banken und Sparkassen
- Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg


