Wirtschaft

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Land Brandenburg zur Verbilligung von Darlehen im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) vom 7. Januar 2009

Kooperation von Land Brandenburg, KfW Bankengruppe und InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)

Ziel des Programms

Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Risikobereitschaft und der Innovationskraft kleiner Unternehmen (einschließlich Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler). Förderung von Existenzgründungen und betrieblichen Investitionen in der Wachstumsphase sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Stand: 08/2010

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag erfolgt über die Hausbank bei der InvestitionsBank.

Antragsformulare (inkl. statistischem Beiblatt, Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers, Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition sowie Anlage Besitz- und Beteiligungsverhältnisse) sind bei allen Kreditinstituten erhältlich. Dem Antrag sind in der Regel keine weiteren Unterlagen beizufügen. Die InvestitionsBank sagt im Normalfall die Finanzhilfe der Hausbank innerhalb von einer Woche zur Weiterleitung an den Antragsteller zu.

Wie erfolgt die Besicherung?

Bankübliche Besicherung

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2010

Wer erteilt weitere Auskünfte?

  • InvestitionsBank des Landes Brandenburg
  • Alle Banken und Sparkassen
  • Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg

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