Infotelefon Immobilienkunden
(für Termine und Erstauskünfte)


Wohnungsbau
Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung - vom 28. Mai 2003 zuletzt geändert mit gemeinsamen Runderlass vom 10. August 2007
nebst den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - AVB - (Anlage 1) sowie die Besonderen Regelungen zur Bürgschaftsrichtlinie und zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - BRB - (Anlage 2).
Ziel des Programmes
Förderung des Wohnungswesens durch Landesbürgschaften für Wohnungsbaudarlehen
Stand: 01/2010
Immobilienangebote
Mietwohnungen und Gewerberäume für Kapitalanleger sowie Gewerberäume zur Miete
Alle Publikationen
Printmedien der ILB kostenfrei bestellen bzw. downloaden