Wohnungsbau

Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen

Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung - vom 28. Mai 2003 zuletzt geändert mit gemeinsamen Runderlass vom 10. August 2007

nebst den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - AVB - (Anlage 1) sowie die Besonderen Regelungen zur Bürgschaftsrichtlinie und zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - BRB - (Anlage 2).

Ziel des Programmes

Förderung des Wohnungswesens durch Landesbürgschaften für Wohnungsbaudarlehen

Stand: 01/2010

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