Wohnungsbau
Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen
Richtlinie des Landes Brandenburg für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung - vom 28. Mai 2003 zuletzt geändert mit gemeinsamen Runderlass vom 10. August 2007
nebst den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - AVB - (Anlage 1) sowie die Besonderen Regelungen zur Bürgschaftsrichtlinie und zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens - BRB - (Anlage 2).
Ziel des Programmes
Förderung des Wohnungswesens durch Landesbürgschaften für Wohnungsbaudarlehen
Stand: 01/2010
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist durch den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer nach vorgeschriebenem Formblatt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg - Bürgschaftsstelle - einzureichen.
Die Antragsformulare sind bei der Investitionsbank - Bürgschaftsstelle - erhältlich bzw. stehen im Internet zur Verfügung (Formulare/Dokumente)..
Bei Erteilung einer Landesbürgschaft für nachstellige Kapitalmarktdarlehen erhalten der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer je eine Ausfertigung des Bürgschaftsbescheides.
Geltungsdauer
Gültig ab 1. September 2007
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg - Bürgschaftsstelle.