Wohnungsbau
Wohneigentum in Innenstädten - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010
Ziel des Programms
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung oder durch Baulückenschließung.
Die Förderung dient u. a. der Stärkung von Innenstädten, der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Schaffung von familien- und altersgerechten Wohnformen sowie der Umsetzung von Anforderungen des ökologischen Bauens. Die Zuschüsse werden zur Unterstützung der Stadterneuerung und des Stadtumbaus in der unten aufgeführten Gebietskulisse eingesetzt.
Stand: 01/2011
Antragsannahmestopp für die Wohneigentums- und Genossenschaftsförderung
Die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg hat in den zurückliegenden Jahren in der Innenstadtentwicklung erhebliche Akzente gesetzt. Für die gesamte Wohnraumförderung bis 2013 steht in Brandenburg jedoch nur noch ein Restkontingent an Mitteln i. H. von ca. 20 Mio. € zur Verfügung, das bereits jetzt komplett mit Fördervorhaben belegt ist und voraussichtlich Mitte 2012 vollständig ausgeschöpft sein wird. Für neu eingehende Anträge besteht deshalb in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Berücksichtigung. Deshalb nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab sofort und bis auf weiteres keine Anträge auf Förderung entgegen.
Das Land setzt sich nachhaltig für die weitere Finanzierung zur Fortsetzung der Wohnraumförderung ab 2013 ein. Sobald hierzu belastbare Aussagen vorliegen, wird das MIL über die Einzelheiten der Fortführung der Wohnraumförderung informieren.
Stand: 12/2011