Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Personen und Haushalte, die Wohnungen in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung als Eigentümer erwerben oder bauen, wenn die Maßnahme innerhalb der festgelegten Gebietskulisse stattfindet.
Voraussetzung ist u. a. das (künftige) Eigentum am Grundstück oder an der Wohnung. Erworbene Erbbaurechte stehen dem gleich.
Die Eigenleistung beträgt regelmäßig mindestens 15 % der Gesamtkosten. Für den Um- und Ausbau sowie die Erweiterung von bestehenden Gebäuden genügen 10 %. Für mindestens zwei Drittel der erforderlichen Eigenleistung sind verfügbare Geldmittel nachzuweisen, der andere Teil kann durch Selbsthilfeleistungen erbracht werden.
Die Einkommensgrenzen für Bauherren, ihre Partner sowie Kinder gelten für den Zeitraum der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positiven Einkünften des Steuerrechts. Das Einkommen ist regelmäßig in Form von Einkommenssteuerbescheiden nachzuweisen. Die Einhaltung von besonderen Einkommensgrenzen führt zu einer Zusatzförderung (s. Dokumenze "Förderübersicht").
Was wird gefördert?
Maßnahmen:
für Selbstnutzer
- Erwerb einer leer stehenden oder bereits bewohnten Wohnung, wenn die damit verbundenen Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 EUR/m2 Wohnfläche betragen
- Ausbau, Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
- Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung insbesondere zur Baulückenschließung
- Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung
Modellvorhaben
- Die Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen, z. B. für ältere Menschen mit und ohne Betreuungsbedarf, kann berücksichtigt werden.
für Investoren (Anschubfinanzierung als Darlehensförderung)
- Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und der Neubau als Lückenschließung zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, jeweils mit dem Ziel der Veräußerung als selbst genutztes Wohneigentum. Die Selbstnutzung einer Wohnung durch den Investor ist zulässig.
Mit weiterführenden Hinweisen zur Anschubfinanzierung halten wir eine gesonderte Kurzinformation für Sie bereit.
Gebietskulisse
- Innerstädtisches Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet
- Vorranggebiet Wohnen" in den
- Städten der regionalen Wachstumskerne,
- Stadtumbaustädten oder
- Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg
Detaillierte Anforderungen an die Gebietskulisse bildet der Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme" ab. Die Stadt bescheinigt auf einem weiteren Vordruck die Inanspruchnahme bereits gewährter Städtebaufördermittel. Die Vordrucke sind zum Nachweis der Fördervoraussetzungen über die ILB anzufordern und mit dem Antrag abzugeben.
Was wird nicht gefördert?
Zum Beispiel Bauvorhaben, die
- vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden; dem Vorhabensbeginn steht der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages gleich
- der förderfähigen Maßnahmeart oder Gebietskulisse nicht entsprechen
- nach Art und Ausstattung nicht den Voraussetzungen für die Wohnraumförderung und den Anforderungen an die EnEV entsprechen (z. B. Wochenendhäuser, der Einsatz von Elektroheizungen)
Wie wird gefördert?
Mit Zuschüssen für selbst nutzende Eigentümer für
a) den Bau und Erwerb
- Grundförderung für jeden Bauherren
- Zusatzförderung für
- Maßnahmen im Bestand
- Kinder oder Schwerbehinderte
- Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- die Schaffung einer zweiten Wohnung in Verbindung mit der geförderten Hauptwohnung
- die nachgewiesenen Kosten bei der Durchführung von besonderen Energie einsparenden Maßnahmen
- bei Bestandsmaßnahmen, wenn die verbindlichen Vorgaben des EEWärmeG für Neubauvorhaben erfüllt werden
- bei Neubauvorhaben, wenn der nach § 5 EEWärmeG geforderte Anteil von erneuerbaren Energien um mindestens 50 % überschritten wird
- denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Baudenkmalen und Denkmalbereichen
- Vorhaben, bei denen bodenarchäologische Maßnahmen gefordert werden
Zuschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden. Die geförderte Wohnung ist mindestens zehn Jahre selbst zu nutzen.


