Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Im Anschluss an die Finanzierungsberatung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten die künftigen Bauherren ihre Antragsunterlagen. Der vollständig Antrag ist bei der ILB einzureichen. Sofern die Förderung möglich ist, unterbreitet die ILB ein entsprechendes Vertragsangebot.
Was ist noch zu beachten?
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die ILB ist Antrag annehmende und Bewilligungsstelle. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Doppelförderung ist nicht statthaft.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB die Programme der KfW Förderbank an. Für die erforderliche Restfinanzierung können ILB-Ergänzungsdarlehen zu Kapitalmarktkonditionen gewährt werden.
Auch ohne gewährte Landesförderung bietet die Kombination aus KfW-Förderung und ILB-Ergänzungsdarlehen eine zinsgünstige Alternative für den Bau, den Erwerb, die Modernisierung oder z. B. den Umbau von Wohneigentum.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg


