Wohnungsbau

Wohneigentum in Innenstädten - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010

Ziel des Programms

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung oder durch Baulückenschließung.

Die Förderung dient u. a. der Stärkung von Innenstädten, der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Schaffung von familien- und altersgerechten Wohnformen sowie der Umsetzung von Anforderungen des ökologischen Bauens. Die Zuschüsse werden zur Unterstützung der Stadterneuerung und des Stadtumbaus in der unten aufgeführten Gebietskulisse eingesetzt.

Stand: 01/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Im Anschluss an die Finanzierungsberatung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten die künftigen Bauherren ihre Antragsunterlagen. Der vollständig Antrag ist bei der ILB einzureichen. Sofern die Förderung möglich ist, unterbreitet die ILB ein entsprechendes Vertragsangebot.

Was ist noch zu beachten?

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die ILB ist Antrag annehmende und Bewilligungsstelle. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Doppelförderung ist nicht statthaft.

Finanzierungen der ILB

Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB die Programme der KfW Förderbank an. Für die erforderliche Restfinanzierung können ILB-Ergänzungsdarlehen zu Kapitalmarktkonditionen gewährt werden.

Auch ohne gewährte Landesförderung bietet die Kombination aus KfW-Förderung und ILB-Ergänzungsdarlehen eine zinsgünstige Alternative für den Bau, den Erwerb, die Modernisierung oder z. B. den Umbau von Wohneigentum.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

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Tel.: 0331 660-1322
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