Wohnungsbau
Wohneigentum in Innenstädten - Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010
Ziel des Programms
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte gewährt das Land Brandenburg Zuschüsse für die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch den Erwerb vorhandenen Gebäudebestands mit anschließender Modernisierung, durch Um- und Ausbau sowie Erweiterung oder durch Baulückenschließung.
Die Förderung dient u. a. der Stärkung von Innenstädten, der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Schaffung von familien- und altersgerechten Wohnformen sowie der Umsetzung von Anforderungen des ökologischen Bauens. Die Zuschüsse werden zur Unterstützung der Stadterneuerung und des Stadtumbaus in der unten aufgeführten Gebietskulisse eingesetzt.
Stand: 01/2011