Wirtschaft

Konsolidierung und Standortsicherung

Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen zur Konsolidierung und Standortsicherung für kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg - Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) vom 9. April 2009 (Bekanntmachung vom 30. September 2009)

Ziel des Programms

Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, die sich vorübergehend in existenzbedrohenden Schwierigkeiten befinden

Stand: 03/2011

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie zum Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) ist zum 9. Oktober 2009 ausgelaufen. In die seit dem 10. Oktober 2009 geltende Folgerichtlinie wurden im Wesentlichen folgenden Änderungen aufgenommen:

Ab diesem Zeitpunkt können nunmehr auch Rettungsbeihilfen im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EG C 244 vom 01.10.2004) gewährt werden.

In Bezug auf die Beantragung bzw. Gewährung von Umstrukturierungsdarlehen wurde der Darlehensbetrag, ab dem ein unabhängiger Experte in die Erstellung des Umstrukturierungsplans einzubeziehen ist, auf 500.001,00 EUR erhöht. Des Weiteren wurde die maximal mögliche Darlehenslaufzeit auf 5 Jahre ausgedehnt.

Die Richtlinie ist bis zum 9. Oktober 2012 gültig.

© ILB.DE 2012, Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg