Aktuelle Hinweise
Die Richtlinie zum Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) ist zum 9. Oktober 2009 ausgelaufen. In die seit dem 10. Oktober 2009 geltende Folgerichtlinie wurden im Wesentlichen folgenden Änderungen aufgenommen:
Ab diesem Zeitpunkt können nunmehr auch Rettungsbeihilfen im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. EG C 244 vom 01.10.2004) gewährt werden.
In Bezug auf die Beantragung bzw. Gewährung von Umstrukturierungsdarlehen wurde der Darlehensbetrag, ab dem ein unabhängiger Experte in die Erstellung des Umstrukturierungsplans einzubeziehen ist, auf 500.001,00 EUR erhöht. Des Weiteren wurde die maximal mögliche Darlehenslaufzeit auf 5 Jahre ausgedehnt.
Die Richtlinie ist bis zum 9. Oktober 2012 gültig.


