Infrastruktur

Nachhaltige Stadtentwicklung

- Förderung von Kommunen -

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung 


Stand: 07/2010

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Im Hinblick auf die kommunale Förderung gibt es folgende Neuerungen:

  • Im Rahmen eines Investitionsvorhabens kann die Gewährung eines Zuschusses mit der Gewährung eines Darlehens aus dem Stadtentwicklungsfonds kombiniert werden.
  • Bei der Darlehensförderung können neben den in der Richtlinie genannten Städten auch kommunale Unternehmen, an denen diese Städte zu mindestens 51 Prozent beteiligt sind, Zuwendungsempfänger sein.

Hinweis:

Informationen zur Förderung von KMU aus dieser Richtlinie finden Sie hier.

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