Infrastruktur
Nachhaltige Stadtentwicklung
Förderung von Kommunen
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010
Ziel des Programms
Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Stand: 08/2010
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Städte des Landes Brandenburg, die auf der Grundlage des im EFRE-OP beschriebenen Auswahlverfahrens in das Förderprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung aufgenommen wurden:
- Brandenburg an der Havel,
- Cottbus,
- Eberswalde,
- Eisenhüttenstadt,
- Frankfurt (Oder),
- Fürstenwalde/Spree,
- Königs Wusterhausen,
- Neuruppin,
- Oranienburg,
- Potsdam,
- Prenzlau,
- Schwedt/Oder,
- Senftenberg,
- Spremberg und
- Wittenberge
Was wird gefördert?
- Unterstützung der Städte bei der Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung der in lokalen, nicht exportorientierten Wertschöpfungsbeziehungen und Absatzmärkten eingebetteten KMU und ihres wirtschaftlichen Umfeldes, soweit nicht förderfähig im Rahmen der GRW-G
- Beseitigung städtebaulicher und ökologischer Missstände, Reaktivierung und Renaturierung von Brachflächen, Attraktivitäts- und Funktionssteigerung der öffentlichen Räume, Entflechtung von Nutzungskonflikten, Verbesserung des Stadtbildes, Verbesserung der Aufenthaltsqualität städtischer Räume für alle Bevölkerungsgruppen
- Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse im Zusammenhang mit der angestrebten Standortaufwertung und Umweltverbesserung
- Umbau, Ertüchtigung und Anpassung der sozialen Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Wandel der Stadt- und Nutzerstruktur
- Umbau, Sanierung und Anpassung der bildungsbezogenen Infrastrukturversorgung an die demographische Entwicklung
- Stadtteilmanagement und -marketing: Stabilisierung und Aktivierung der Bewohner- und Nutzerstrukturen in den Innenstädten und Stadtquartieren, Netzwerkarbeit, Schaffung selbsttragender Bewohnerorganisationen, Unterstützung der Familien und Älteren im Quartier
- "Urban-Culture": Modernisierung, Profilierung und demographische Anpassung der kulturellen Infrastrukturen und Einrichtungen in den Städten sowie Erhaltung und Inwertsetzung des historischen und kulturellen Erbes
Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen.
Was wird nicht gefördert?
- Ausgaben, die die Kommunen auf der Grundlage anderer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu tragen verpflichtet sind (gemeindliche Pflichtaufgaben)
- Ausgaben für den Wohnungsbau
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von 75% der zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben
- Bagatellgrenze: Zuschuss von 5.000 EUR