Infrastruktur

Nachhaltige Stadtentwicklung

Förderung von Kommunen

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung 


Stand: 08/2010

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Städte des Landes Brandenburg, die auf der Grundlage des im EFRE-OP beschriebenen Auswahlverfahrens in das Förderprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung aufgenommen wurden:

  • Brandenburg an der Havel,
  • Cottbus,
  • Eberswalde,
  • Eisenhüttenstadt,
  • Frankfurt (Oder),
  • Fürstenwalde/Spree,
  • Königs Wusterhausen,
  • Neuruppin,
  • Oranienburg,
  • Potsdam,
  • Prenzlau,
  • Schwedt/Oder, 
  • Senftenberg, 
  • Spremberg und 
  • Wittenberge

Was wird gefördert?

  • Unterstützung der Städte bei der Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung der in lokalen, nicht exportorientierten Wertschöpfungsbeziehungen und Absatzmärkten eingebetteten KMU und ihres wirtschaftlichen Umfeldes, soweit nicht förderfähig im Rahmen der GRW-G
  • Beseitigung städtebaulicher und ökologischer Missstände, Reaktivierung und Renaturierung von Brachflächen, Attraktivitäts- und Funktionssteigerung der öffentlichen Räume, Entflechtung von Nutzungskonflikten, Verbesserung des Stadtbildes, Verbesserung der Aufenthaltsqualität städtischer Räume für alle Bevölkerungsgruppen
  • Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse im Zusammenhang mit der angestrebten Standortaufwertung und Umweltverbesserung
  • Umbau, Ertüchtigung und Anpassung der sozialen Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Wandel der Stadt- und Nutzerstruktur
  • Umbau, Sanierung und Anpassung der bildungsbezogenen Infrastrukturversorgung an die demographische Entwicklung
  • Stadtteilmanagement und -marketing: Stabilisierung und Aktivierung der Bewohner- und Nutzerstrukturen in den Innenstädten und Stadtquartieren, Netzwerkarbeit, Schaffung selbsttragender Bewohnerorganisationen, Unterstützung der Familien und Älteren im Quartier
  • "Urban-Culture": Modernisierung, Profilierung und demographische Anpassung der kulturellen Infrastrukturen und Einrichtungen in den Städten sowie Erhaltung und Inwertsetzung des historischen und kulturellen Erbes

Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen.

Was wird nicht gefördert?

  • Ausgaben, die die Kommunen auf der Grundlage anderer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu tragen verpflichtet sind (gemeindliche Pflichtaufgaben)
  • Ausgaben für den Wohnungsbau

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von 75% der zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: Zuschuss von 5.000 EUR

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Kontakt

Katharina Dombrowski

Tel.: 0331 660-1221
Fax: 0331 660-1509

Frank Schröder

Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)
Dezernat 31 - Stadtentwicklung

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