Wohnungsbau

Mietwohnungsbau

Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 21. März 2011

Ziel des Programmes

Das Land gewährt Darlehen für die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten insbesondere für die Zielgruppe der Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahren sowie zur Umsetzung von neuen Konzepten für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter.

Stand: 07/2011

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden

Was wird gefördert?

Maßnahmen

Die Modernisierung und Instandsetzung an vorhandenen Gebäuden, die nach Abschluss der Maßnahme zur dauerhaften Wohnungsversorgung für die zur im weiteren benannten Zielgruppe gehörenden Haushalte geeignet und bestimmt sind und die jeweils mindestens drei Mietwohnungen enthalten. Hierzu gehören

  • bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert für die Zielgruppe nachhaltig erhöhen, einschließlich des Ausbaus und der Erweiterung von Wohnraum und der Schaffung von bedarfsgerechten Wohnungsgrundrissen
  • die generationengerechte Gestaltung der zum geförderten Gebäude gehörenden Hof- und Freiflächen sowie Hausanschlusskosten, Baunebenkosten, Maßnahmen zur Schaffung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen
  • die Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und Kochmöglichkeiten sowie der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt
  • ferner bauliche Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie Instandsetzungen zur Wiederherstellung bzw. Sicherung der Bewohnbarkeit
  • die Schaffung von Voraussetzungen für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik

Gebietskulisse

  • Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete
  • "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus" wenn sich diese in den
    • Städten der regionalen Wachstumskerne,
    • Stadtumbaustädten oder
    • Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg

befinden.

Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme"


Was wird nicht gefördert?

Maßnahmen oder Bauleistungen,

  • mit denen vor Abschluss des Fördervertrages begonnen wurde
  • die durch die Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden
  • denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen
  • für Mietwohnungen, bei denen der Standard mittlerer Intensität vorliegt
  • zum Einbau von
    • ölbefeuerten zentralen Heizungsanlagen, wenn der Anschluss an ein Erdgasnetz oder eine Anlage zur Fernwärme- und Warmwasserlieferung möglich ist
    • Einbauküchen 
    • zur Anlage von öffentlichen PKW-Parkplätzen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Darlehen.

Die Darlehen betragen 40 % der anerkannten Baukosten, jedoch maximal 440 EUR/m² Wohnfläche und je Wohnung höchstens 100 m².

Als ein wirksamer Beitrag zur Stadterneuerung und Imageverbesserung von Wohnquartieren können zur Unterstützung von Aufwertungsstrategien und zur Wohnraumanpassung zusätzliche Mittel bis zu jeweils 70 EUR/m² Wohnfläche gewährt werden

  • wenn der Jahresprimärenergiebedarf auf mindestens das Neubauniveau der jeweils geltenden EnEV gesenkt wird oder die für Neubau maßgeblichen Vorgaben des EE-WärmeG eingehalten werden
  • wenn vollständig barrierefreie und/oder durch Grundrissänderungen besonders familien- oder seniorengerechte Grundrisse geschaffen werden
  • für die Neuschaffung von Balkonen und anderen Freisitzen
  • für die Gestaltverbesserung der Wohngebäude bzw. die familien- und kinderfreundliche sowie seniorengerechte Gestaltung von Hof- und Freiflächen

Zusätzlich können für nachgewiesenen Mehraufwand 50 EUR/m² in Denkmalbereichen sowie 100 EUR/m² bei Einzeldenkmalen gewährt werden.

Die Darlehen werden über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zinsfrei gewährt. Die anfängliche Tilgung beträgt 4 % jährlich. Nach Ablauf von fünfzehn Jahren ab Vollauszahlung betragen der Zinssatz und die Tilgung jeweils mindestens 1 %.

Es ist ein einmaliges Entgelt von 1 % des Darlehensbetrages sowie ein jährliches Entgelt von 0,7 %, bezogen auf die jeweilige Restschuld, zu zahlen.

Was ist noch zu beachten?

Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendung besteht nicht. Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ferner ist u. a. folgendes zu beachten:

  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten einzubringen, bei Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Absetzungen für Abnutzungen mindestens 20 %. Das Eigenkapital ist vorrangig einzusetzen.
  • Die Tragfähigkeit der Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss anhand einer Liquiditätsberechnung nachgewiesen werden.
  • Mindestens ein Drittel der anerkannten förderfähigen Kosten muss auf die Modernisierung entfallen.
  • Für 15 Jahre ab Fertigstellung besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung an den geförderten bzw. anderen Wohnungen.
  • Die Verpflichtung zur Ausschreibung bei der Vergabe von Bauleistungen richtet sich nach den Vorschriften von Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Gesamtvergabe der Bauleistungen ist nicht zulässig.
  • Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen, den Programmen der KfW Förderbank sowie Finanzierungsmitteln des Kapitalmarktes ist zulässig.

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