Wohnungsbau

Mietwohnungsbau

Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 21. März 2011

Ziel des Programmes

Das Land gewährt Darlehen für die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten insbesondere für die Zielgruppe der Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und Senioren ab 55 Jahren sowie zur Umsetzung von neuen Konzepten für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder andere innovative Formen des Zusammenlebens und der Selbsthilfe im Alter.

Stand: 07/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können fortlaufend auf dem vorgeschriebenen Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen bei der ILB eingereicht werden. Gegebenenfalls ist der Nachweis durch die untere Denkmalschutzbehörde beizufügen.

Über die Programmaufnahme von vorliegenden Anträgen entscheidet das MIL auf Grundlage des Vorliegens von Prioritäten in folgender Reihenfolge:

1. Die Gebäude befinden sich im Sanierungsgebiet oder im Aufwertungsgebiet des Stadtumbaus und gleichzeitig wird die Spitzenfinanzierung in Anspruch genommen bzw. die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ohne deren Inanspruchnahme ist gewährleistet
2. Die Maßnahme ist Bestandteil der Stadtumbaustrategie (Programmteil Aufwertung)
3. Für die Maßnahme wurde eine Förderung sowohl nach dieser Richtlinie als auch nach der AufzugsR beantragt (Kombinationsförderung)
4. Die Gebäude befinden sich innerhalb der Gebietskulisse in einem Ober- und Mittelzentrum.

Die ILB informiert der Antragsteller über die getroffene Entscheidung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie ist vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 befristet.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

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