Infrastruktur
Geodateninfrastruktur Förderprogramm für Landeseinrichtungen
Grundsätze zur Strukturfondsförderung von GDI-Maßnahmen des Landes -GDI-Fördergrundsätze- vom 18. Juni 2008, zuletzt geändert mit Wirkung vom 21. Dezember 2011.
Ziel des Programmes
Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht
Stand: 01/2012
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Was ist noch zu beachten?
Maßnahmebeginn
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn der Maßnahme ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten.Mit der Maßnahme darf erst nach Vorlage der Zuweisungszusicherung be-gonnen werden.
Fördervoraussetzungen
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn
- die beantragte Maßnahme den Grundsätzen und Zielen der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg und den Vorgaben des Masterplans entspricht.
- die Metadaten zu den Ergebnissen der Förderprojekte erfasst und über Geoweb-dienste der Geodateninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Zweckbindung
Die geförderten Gegenstände unterliegen einer fristgebundenen Zweckbindung von fünf Jahren.
Kumulierung von Mitteln
Die Zuwendung darf nicht mitEine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck anderen öffentlichen Mitteln der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Brandenburg in Anspruch genommen werdenkumu liert werden.
Einnahmen schaffende Projekte
Sofern es sich um ein Einnahmen schaffendes Projekt im Sinne des Artikels 55 der VO (EG) 1083/2006 handelt, müssen werden die Nettoeinnahmen bei der Bestimmung der Höhe der zuschussfähigen Ausgaben berücksichtigt werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsungssstelle ist ebenfalls das Ministerium des Innern.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abrufbar.
Geltungsdauer
Die geänderten Fördergrundsätze gelten vom 21. Dezember 2011 bis zum 31. Dezember 2013.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg